Für einen Auftrag zählt die jeweils geltende Vorschrift und der vorhandene Ausweis.
Artikel 2 des verkündeten Änderungsgesetzes tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Das ist ein beschlossener Stichtag, keine bloße Ankündigung.
Interne Freigabeschritte sind Empfehlungen. Sie ersetzen weder die gesetzlichen Fristen noch die Prüfung besonderer Gebäude.
Vier Entscheidungen dokumentieren: Anlass, Gültigkeit, Ausweisart und Anzeigenvorlage.
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Objekt?
Prüfen Sie zuerst, ob ein passender gültiger Ausweis vorliegt. Für einen neuen Auftrag zeigt die Checkliste, welche Gebäudedaten, Fotos und Unterlagen Sie bereithalten sollten.
Ihr Objekt in Flensburg
Die längere Frist der Wärmeplanung in kleineren Märkten ändert nichts daran, dass Eigentümer heute schon Orientierung brauchen. Prüfen Sie für Ihr konkretes Gebäude die vorhandenen Unterlagen und dokumentierten Änderungen. Die bundesweiten Ausweisregeln hängen vom Gebäude und Anlass ab; eine regionale Bezeichnung schafft keine Sonderregel.
Ein guter Auftrag beginnt mit vier Fragen: Was steht an? Liegt ein gültiger Energieausweis vor? Welche Ausstellung ist für das Gebäude zulässig? Welche Angaben gehören in die Vermarktung? Dieser Leitfaden hilft, diese Entscheidungen vor dem nächsten Termin zu treffen.
1. Den Anlass feststellen
Verkauf und Neuvermietung sind typische Anlässe. Ab 1. Januar 2027 nennt § 80 Absatz 3 ausdrücklich auch die Verlängerung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie bestimmte Erbbaurechtsvorgänge. Eine bloße Eigentümerfrage oder der Jahreswechsel allein lösen keine Neuausstellungspflicht aus. Bei einer unverändert fortlaufenden unbefristeten Vermietung darf eine jährliche Abrechnung nicht mit einer Vertragsverlängerung gleichgesetzt werden.
2. Den vorhandenen Ausweis prüfen
Ein vorhandener Energieausweis bleibt grundsätzlich zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Der 1. Januar 2027 löst keinen pauschalen Umtausch aus. Eine frühere Ungültigkeit kann insbesondere eintreten, wenn nach einer baulichen Änderung ein neuer Ausweis gemäß § 80 Absatz 2 erforderlich wird.
Vier Angaben für Ihre Objektakte
- Stimmt die Gebäudeadresse einschließlich des erfassten Gebäudeteils?
- Sind Ausstellungsdatum und Gültigkeit erkennbar?
- Gab es seitdem Änderungen, die einen neuen Ausweis verlangen?
- Liegt das vollständige Dokument für Vorlage und Übergabe vor?
3. Gebäude und Unterlagen zuordnen
Beispiel
Unsaniertes Dreifamilienhaus, Bauantrag 1968, Neuausstellung im Oktober 2026
- Entscheidung
- Grundsätzlich Bedarfsausweis; die Ausnahme setzt nachgewiesenes Wärmeschutz-Niveau von 1977 voraus.
Beispiel
Dasselbe ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Haus, Neuausstellung im Januar 2027
- Entscheidung
- Die Bauantrags-Sonderregel entfällt. Verbrauchsgrundlage über zwei Jahre und deren Eignung prüfen; ohne passende Daten keine belastbare Verbrauchsausstellung.
Beispiel
Bürogebäude, Vermietung im Januar 2027, kein gültiger Ausweis
- Entscheidung
- Energetische Bilanzierung nach § 81 erforderlich.
Beispiel
Laden im Erdgeschoss eines Wohnhauses
- Entscheidung
- Gemischte Nutzung und erforderliche getrennte Behandlung prüfen; nicht allein nach der Postanschrift entscheiden.
| Beispiel | Entscheidung |
|---|---|
| Unsaniertes Dreifamilienhaus, Bauantrag 1968, Neuausstellung im Oktober 2026 | Grundsätzlich Bedarfsausweis; die Ausnahme setzt nachgewiesenes Wärmeschutz-Niveau von 1977 voraus. |
| Dasselbe ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Haus, Neuausstellung im Januar 2027 | Die Bauantrags-Sonderregel entfällt. Verbrauchsgrundlage über zwei Jahre und deren Eignung prüfen; ohne passende Daten keine belastbare Verbrauchsausstellung. |
| Bürogebäude, Vermietung im Januar 2027, kein gültiger Ausweis | Energetische Bilanzierung nach § 81 erforderlich. |
| Laden im Erdgeschoss eines Wohnhauses | Gemischte Nutzung und erforderliche getrennte Behandlung prüfen; nicht allein nach der Postanschrift entscheiden. |
Bei enerprio übermitteln Sie Gebäudedaten, Unterlagen und geeignete Fotos digital. Rückfragen klären wir per Telefon oder E-Mail. Nach Prüfung, Erstellung und Registrierung erhalten Sie den Energieausweis als PDF per E-Mail. Eine Vor-Ort-Datenaufnahme bieten wir nicht an.
4. Anzeige, Besichtigung und Übergabe vorbereiten
Die Anzeigenvorlage richtet sich ab 2027 auch nach dem Ausstellungsdatum des Dokuments. Bei einem Ausweis aus 2026 greift die Übergangsregel des § 112; bei einem neu ausgestellten Ausweis § 87 mit Ausstellungsdatum und Primärenergieangabe. Die Angaben nicht aus verschiedenen Dokumentversionen zusammenstellen.
Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen. Ohne Besichtigung ist er unverzüglich vorzulegen, spätestens nach einer entsprechenden Aufforderung. Unverzüglich nach Vertragsschluss folgt die Übergabe. Die interne Regel „Ausweis vor Vermarktungsstart vollständig“ schafft einen Zeitpuffer, ist aber nicht die wörtliche gesetzliche Vorlegungsfrist.
iBeispiel für eine belastbare Übergabe
Objektakte: Ausweis aus 2024 geprüft; keine bekannte Änderung mit Neuausstellungspflicht; Anzeige nach Übergangsregel; Dokument bei Besichtigung bereitgestellt; Kopie nach Vertragsschluss übergeben. Jede Aussage muss sich am tatsächlichen Vorgang belegen lassen.
Häufige Fragen
Quellen und Rechtsstand · 11. September 2026
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Dieser Beitrag wird fachlich von Stephan Grosser verantwortet.
Stephan Grosser verantwortet bei enerprio® die inhaltliche Einordnung zu Energieausweisen, GModG-Themen und vermarktungsrelevanten Prozessen für Makler, Verwalter und Immobilienprofis.
Erstellt am 6. Februar 2026. Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert am 11. September 2026.
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