GModG 2026: Energieausweis-Pflichten für Makler und Verwalter
Das GModG gilt mit seinen wesentlichen Neuregelungen seit dem 29. Juli 2026. Für Ihre Vermarktung sind jedoch die einzelnen Energieausweis-Vorschriften entscheidend. Ein pauschaler Hinweis auf neue Pflichten ab Anfang 2027 ersetzt deren Prüfung nicht.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Kraft. Für Energieausweise sind die konkreten Vorschriften der §§ 79 bis 88 maßgeblich.
Künftige Änderungen sind von den heute geltenden Vorschriften zu trennen. Für einen konkreten Vorgang zählt die zum maßgeblichen Zeitpunkt geltende Fassung.
Welcher Ausweis benötigt wird, hängt von Gebäudeart, Anlass, vorhandenen Unterlagen und gesetzlichen Ausnahmen ab.
Gültigkeit und Ausweisart prüfen, Pflichtangaben aus dem Dokument übernehmen und Vorlage sowie Übergabe organisieren.
GModG in Kraft: Welche Angaben gehören ins Inserat, wann muss der Energieausweis vorliegen und was sollten Makler und Verwalter prüfen?
Das GModG gilt mit seinen wesentlichen Neuregelungen seit dem 29. Juli 2026. Für Ihre Vermarktung sind jedoch die einzelnen Energieausweis-Vorschriften entscheidend. Ein pauschaler Hinweis auf neue Pflichten ab Anfang 2027 ersetzt deren Prüfung nicht.
Was bedeutet das für Ihren nächsten Auftrag?
| Situation | Was zu beachten ist |
|---|---|
| Verkauf oder Neuvermietung | Ein gültiger Energieausweis muss vorliegen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. |
| Besichtigung | Den Ausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorlegen; ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein Auslegen genügt. |
| Ohne Besichtigung | Unverzüglich vorlegen; spätestens unverzüglich auf Aufforderung des Interessenten. |
| Nach Vertragsschluss | Den Ausweis oder eine Kopie unverzüglich übergeben. |
| Kommerzielle Anzeige | Liegt bereits ein Ausweis vor, sind die Pflichtangaben nach § 87 aufzunehmen. |
Welche Angaben gehören heute in die Immobilienanzeige?
§ 87 knüpft die Pflichtangaben einer kommerziellen Anzeige daran, dass zum Zeitpunkt der Anzeige ein Energieausweis vorliegt. Übernehmen Sie die Angaben aus diesem Dokument. Ein fehlender Ausweis sollte frühzeitig beschafft werden, damit spätestens die Vorlage bei der Besichtigung funktioniert.
| Angabe | Wohngebäude | Nichtwohngebäude |
|---|---|---|
| Ausweisart | Bedarf oder Verbrauch | Bedarf oder Verbrauch |
| Endenergiekennwert | Wert aus dem Ausweis | Wärme und Strom getrennt |
| Wesentlicher Energieträger | Aus dem Ausweis übernehmen | Aus dem Ausweis übernehmen |
| Baujahr und Effizienzklasse | Nach § 87 angeben | Nicht als Wohngebäude-Pflichtfelder übertragen |
Das Ausstellungsdatum gehört nicht zu den in der aktuell abgerufenen Fassung des § 87 aufgezählten Pflichtangaben. Als internes Prüffeld für die Gültigkeit ist es trotzdem hilfreich. Für eine allgemeine neue Vorlagepflicht allein wegen der Verlängerung eines befristeten Mietvertrags bietet der hier geprüfte § 80 ebenfalls keine Grundlage.
Gültigkeit und Bußgelder richtig einordnen
Energieausweise werden grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Sie können vorher ungültig werden, wenn nach bestimmten Änderungen ein neuer Bedarfsausweis gemäß § 80 Absatz 2 erforderlich ist. Das Alter des Dokuments allein reicht deshalb nicht zur Prüfung.
§ 108 sieht für bestimmte Verstöße rund um Vorlage, Übergabe, Daten und Anzeigen Bußgelder bis zu 10.000 Euro vor. Es handelt sich um einen gesetzlichen Höchstbetrag, nicht um eine automatische Rechnung bei jedem Fehler.
Vor der nächsten Vermarktung
- Ausweis dem richtigen Gebäude oder Gebäudeteil zuordnen.
- Gültigkeit und zwischenzeitliche Änderungen prüfen.
- Inseratsdaten direkt aus dem Ausweis übernehmen.
- Vorlage bei Besichtigung und Übergabe nach Vertragsschluss fest einplanen.
Häufige Fragen

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: welcher ist nötig?
Bedarf und Verbrauch im Vergleich: Unterschiede, Pflichtfälle für ältere Wohngebäude und die Unterlagen für die richtige Entscheidung.

Energieausweis-Pflicht: Anzeige, Besichtigung und Übergabe
Wann wird ein Energieausweis benötigt? Pflichten bei Verkauf und Vermietung, Ausnahmen und die Angaben für Immobilienanzeigen.

Energieausweise für Hausverwaltungen: Pflichten, Fristen und Prozesse
Hausverwaltungen trifft 2026 nicht nur die Pflicht, sondern vor allem die Prozessfrage: Wer prüft was, wann und mit welchem Dokumentationsstandard? Dieser Artikel zeigt, wie Verwaltungen das Thema sauber organisieren.
Dieser Beitrag wird fachlich von Stephan Grosser verantwortet.
Stephan Grosser verantwortet bei enerprio® die inhaltliche Einordnung zu Energieausweisen, GModG-Themen und vermarktungsrelevanten Prozessen für Makler, Verwalter und Immobilienprofis.
Erstellt am 12. Juli 2026. Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert am 10. September 2026.
Weitere Artikel zum Thema GModG

GModG 2026: Leitfaden für Makler und Verwalter
GModG: Ausweisart, Unterlagen, Inseratsangaben und Übergabe für die Vermarktung verständlich erklärt.

Heizungsgesetz 2026: GModG, Heizungswahl und Energieausweis
Was das GModG für Heizungsfragen bedeutet und welche Angaben Makler für Energieausweis und Eigentümergespräch unterscheiden sollten.

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Was ab 2026/2027 auf Deutschland zukommt
Die EPBD ist kein Hintergrundrauschen mehr. Sie setzt den regulatorischen Rahmen für die nächsten Jahre. Dieser Artikel ordnet die Richtlinie sauber ein und zeigt, was 2026/2027 wahrscheinlich auf den deutschen Immobilienmarkt zukommt.