GModG
    Stand: geltendes Recht

    GModG 2026: Energieausweis-Pflichten für Makler und Verwalter

    Das GModG gilt mit seinen wesentlichen Neuregelungen seit dem 29. Juli 2026. Für Ihre Vermarktung sind jedoch die einzelnen Energieausweis-Vorschriften entscheidend. Ein pauschaler Hinweis auf neue Pflichten ab Anfang 2027 ersetzt deren Prüfung nicht.

    Erstellt: 12. Juli 2026
    Aktualisiert: 10. September 2026
    4 Min Lesezeit
    Artikelbild: GModG 2026: Energieausweis-Pflichten für Makler und Verwalter – enerprio® Ratgeber für Immobilienprofis
    Rechtslage und praktische Einordnung
    Was gilt heute?

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Kraft. Für Energieausweise sind die konkreten Vorschriften der §§ 79 bis 88 maßgeblich.

    Was ist angekündigt?

    Künftige Änderungen sind von den heute geltenden Vorschriften zu trennen. Für einen konkreten Vorgang zählt die zum maßgeblichen Zeitpunkt geltende Fassung.

    Was ist noch offen?

    Welcher Ausweis benötigt wird, hängt von Gebäudeart, Anlass, vorhandenen Unterlagen und gesetzlichen Ausnahmen ab.

    Was Makler und Verwalter jetzt tun sollten

    Gültigkeit und Ausweisart prüfen, Pflichtangaben aus dem Dokument übernehmen und Vorlage sowie Übergabe organisieren.

    GModG in Kraft: Welche Angaben gehören ins Inserat, wann muss der Energieausweis vorliegen und was sollten Makler und Verwalter prüfen?

    Das GModG gilt mit seinen wesentlichen Neuregelungen seit dem 29. Juli 2026. Für Ihre Vermarktung sind jedoch die einzelnen Energieausweis-Vorschriften entscheidend. Ein pauschaler Hinweis auf neue Pflichten ab Anfang 2027 ersetzt deren Prüfung nicht.

    Was bedeutet das für Ihren nächsten Auftrag?

    SituationWas zu beachten ist
    Verkauf oder NeuvermietungEin gültiger Energieausweis muss vorliegen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
    BesichtigungDen Ausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorlegen; ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein Auslegen genügt.
    Ohne BesichtigungUnverzüglich vorlegen; spätestens unverzüglich auf Aufforderung des Interessenten.
    Nach VertragsschlussDen Ausweis oder eine Kopie unverzüglich übergeben.
    Kommerzielle AnzeigeLiegt bereits ein Ausweis vor, sind die Pflichtangaben nach § 87 aufzunehmen.

    Welche Angaben gehören heute in die Immobilienanzeige?

    § 87 knüpft die Pflichtangaben einer kommerziellen Anzeige daran, dass zum Zeitpunkt der Anzeige ein Energieausweis vorliegt. Übernehmen Sie die Angaben aus diesem Dokument. Ein fehlender Ausweis sollte frühzeitig beschafft werden, damit spätestens die Vorlage bei der Besichtigung funktioniert.

    AngabeWohngebäudeNichtwohngebäude
    AusweisartBedarf oder VerbrauchBedarf oder Verbrauch
    EndenergiekennwertWert aus dem AusweisWärme und Strom getrennt
    Wesentlicher EnergieträgerAus dem Ausweis übernehmenAus dem Ausweis übernehmen
    Baujahr und EffizienzklasseNach § 87 angebenNicht als Wohngebäude-Pflichtfelder übertragen

    Das Ausstellungsdatum gehört nicht zu den in der aktuell abgerufenen Fassung des § 87 aufgezählten Pflichtangaben. Als internes Prüffeld für die Gültigkeit ist es trotzdem hilfreich. Für eine allgemeine neue Vorlagepflicht allein wegen der Verlängerung eines befristeten Mietvertrags bietet der hier geprüfte § 80 ebenfalls keine Grundlage.

    Gültigkeit und Bußgelder richtig einordnen

    Energieausweise werden grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Sie können vorher ungültig werden, wenn nach bestimmten Änderungen ein neuer Bedarfsausweis gemäß § 80 Absatz 2 erforderlich ist. Das Alter des Dokuments allein reicht deshalb nicht zur Prüfung.

    § 108 sieht für bestimmte Verstöße rund um Vorlage, Übergabe, Daten und Anzeigen Bußgelder bis zu 10.000 Euro vor. Es handelt sich um einen gesetzlichen Höchstbetrag, nicht um eine automatische Rechnung bei jedem Fehler.

    Vor der nächsten Vermarktung

    • Ausweis dem richtigen Gebäude oder Gebäudeteil zuordnen.
    • Gültigkeit und zwischenzeitliche Änderungen prüfen.
    • Inseratsdaten direkt aus dem Ausweis übernehmen.
    • Vorlage bei Besichtigung und Übergabe nach Vertragsschluss fest einplanen.

    Häufige Fragen

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    Autor & fachliche Verantwortung

    Dieser Beitrag wird fachlich von Stephan Grosser verantwortet.

    Stephan Grosser verantwortet bei enerprio® die inhaltliche Einordnung zu Energieausweisen, GModG-Themen und vermarktungsrelevanten Prozessen für Makler, Verwalter und Immobilienprofis.

    Erstellt am 12. Juli 2026. Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert am 10. September 2026.

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