GModG
    Rechts- und Fachstand: September 2026

    Heizung und GModG: Regeln für 2026 und 2027

    Heizungswahl, Bio-Treppe und Energieausweis: Welche Regeln gelten, was ab 2027 folgt und warum Wärmeplanung kein Anschlussangebot ersetzt.

    Erstellt: 6. Februar 2026
    Aktualisiert: 11. September 2026
    3 Min Lesezeit
    Artikelbild: Heizung und GModG: Regeln für 2026 und 2027 – enerprio® Ratgeber für Immobilienprofis
    Rechtslage und praktische Einordnung
    Was gilt heute?

    Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe wurde mit der Reform abgelöst. Neue fossile Heizungen sind deshalb nicht bedingungslos.

    Was gilt ab 2027?

    Die Energieausweis-Reform gilt ab 1. Januar 2027. Die Bio-Treppe beginnt für erfasste Anlagen erst 2029.

    Was ist im Einzelfall zu prüfen?

    Ein kommunaler Wärmeplan garantiert weder Anschluss noch Termin oder Preis. Förderung folgt eigenen Programmbedingungen.

    Was Makler und Verwalter jetzt tun sollten

    Einbaudatum, Gebäude, Technik und künftige Brennstoffkosten gemeinsam prüfen.

    Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Objekt?

    Prüfen Sie zuerst, ob ein passender gültiger Ausweis vorliegt. Für einen neuen Auftrag zeigt die Checkliste, welche Gebäudedaten, Fotos und Unterlagen Sie bereithalten sollten.

    Wer eine Heizung erneuert, muss Zulässigkeit, Betriebskosten und Förderung getrennt prüfen. Das GModG eröffnet unterschiedliche technische Wege. Es macht eine neue Gas- oder Ölheizung aber nicht automatisch zur wirtschaftlich besten oder auf Dauer unverändert betreibbaren Lösung.

    Welche Anlagen betrifft die Bio-Treppe?

    § 43 Absatz 1 betrifft Heizungen mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut werden. Für diese Anlagen muss ein wachsender Anteil der bereitgestellten Wärme aus den dort zugelassenen erneuerbaren Brennstoffen beziehungsweise Wasserstoffarten stammen. Die Vorschrift betrifft nicht pauschal jede bereits zuvor vorhandene Heizung.

    AbMindestanteil nach § 43 Absatz 1
    01.01.202910 %
    01.01.203015 %
    01.01.203530 %
    01.01.204060 %

    Zugelassene alternative Erfüllungswege, etwa Solarthermie oder bestimmte Hybridkonstellationen, haben eigene Voraussetzungen und Nachweise. Ein normaler Erdgasvertrag oder die Bezeichnung „H2-ready“ belegt die Erfüllung nicht. Die allgemeine Grüngas-/Grünheizölquote betrifft außerdem die Brennstoffanbieter und ist von dieser Eigentümerpflicht zu unterscheiden.

    Drei Optionen sachlich vergleichen

    Option

    Wärmepumpe

    Vor der Entscheidung klären
    Heizlast, erforderliche Vorlauftemperatur, Heizflächen, Aufstellort, Stromtarif und erwartete Jahresarbeitszahl. Ein Altbau ist kein pauschales Ausschlusskriterium.

    Option

    Gas, Öl oder Flüssiggas

    Vor der Entscheidung klären
    Erfasster Einbauzeitpunkt, künftige Erfüllung der Bio-Treppe, Verfügbarkeit und Preis der Brennstoffe sowie längerfristige Versorgung.

    Option

    Wärmenetz

    Vor der Entscheidung klären
    Verbindliches Anschlussangebot, Termin, Anschlusskosten, Preisgleitklausel und Übergangslösung. Wärmeplanung allein beantwortet diese Fragen nicht.

    Was bedeutet ein Heizungstausch für den Ausweis?

    Der Ausweis beschreibt den belegten Gebäudezustand. Eine geplante Anlage darf nicht als bereits eingebaut bewertet werden. Bei einer Neuberechnung ändern sich gegebenenfalls End- und Primärenergie unterschiedlich. Ein niedrigerer Primärenergiefaktor ist bei Wohngebäuden nicht gleichbedeutend mit einer besseren Endenergie-Klasse. Nicht jeder Heizungstausch erzwingt automatisch einen neuen Ausweis; der konkrete Ausstellungstatbestand ist zu prüfen.

    iRechenbeispiel, keine Prognose

    Benötigt ein Gebäude rechnerisch 18.000 kWh Wärme pro Jahr und erreicht eine Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von 3, wären dafür vereinfacht 6.000 kWh Strom erforderlich. Bei 0,30 €/kWh wären das 1.800 € reine Stromkosten. Hilfsenergie, Wartung, Tarif und tatsächliche Betriebsbedingungen können das Ergebnis verändern. Daraus folgt noch keine Energieausweis-Klasse.

    Häufige Fragen

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    Autor & fachliche Verantwortung

    Dieser Beitrag wird fachlich von Stephan Grosser verantwortet.

    Stephan Grosser verantwortet bei enerprio® die inhaltliche Einordnung zu Energieausweisen, GModG-Themen und vermarktungsrelevanten Prozessen für Makler, Verwalter und Immobilienprofis.

    Erstellt am 6. Februar 2026. Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert am 11. September 2026.

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