Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3). Verlängern lässt er sich nicht. Nach Ablauf wird bei einem Anlass ein neuer Ausweis mit neuer DIBt-Registriernummer ausgestellt.
Ab 1. Januar 2027 ist auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ein Anlass (§ 80 Abs. 3 und 5 neu). Nichtwohn- und Mischgebäude bekommen dann nur noch einen Bedarfsausweis.
Die neuen amtlichen Muster nach § 85 Abs. 3 neu sind laut DIBt noch nicht im Bundesanzeiger bekannt gemacht (Stand 21. Oktober 2026).
Bestandsliste nach Ablaufdatum sortieren, das Ablaufdatum vor jedem Inseratsstart prüfen und bei anstehendem Anlass rechtzeitig neu beauftragen. Den alten Ausweis als Datengrundlage mitschicken.
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Objekt?
Prüfen Sie zuerst, ob ein passender gültiger Ausweis vorliegt. Für einen neuen Auftrag zeigt die Checkliste, welche Gebäudedaten, Fotos und Unterlagen Sie bereithalten sollten.
Einen Energieausweis kann man nicht verlängern. Nach zehn Jahren ist er abgelaufen. Steht dann ein Verkauf, eine Vermietung oder ab 2027 eine Vertragsverlängerung an, wird ein neuer ausgestellt. Wer den alten Ausweis noch hat, bekommt den neuen schneller, aber nicht billiger.
Das klingt nach Wortklauberei. Für Makler und Verwalter ist es keine. In diesem und im nächsten Jahr laufen rechnerisch zwei große Ausweisjahrgänge aus, und ab Januar kommt ein neuer Anlass dazu.
Wie lange ein Ausweis gilt und warum der Jahreswechsel 2027 keinen Umtausch auslöst, steht im Überblick Was sich beim Energieausweis ab 2027 ändert. Hier geht es um die Frage danach: Der Ausweis läuft ab. Was jetzt?
Kann man einen Energieausweis verlängern?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) kennt keine Verlängerung. Der Ausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). Danach wird ein neuer ausgestellt, mit neuer Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Es gibt keinen Stempel und kein neues Datum auf dem alten Dokument. Jeder Ausweis bekommt vor der Ausstellung eine eigene Registriernummer (§ 98 GModG). Der neue Ausweis ist ein neues Dokument, auch wenn das Haus dasselbe geblieben ist.
Das Wort „Verlängerung“ taucht trotzdem im Gesetz auf, ab 2027 sogar an zentraler Stelle. Es meint dort etwas anderes. Deshalb trenne ich die beiden Bedeutungen streng:
- Den Ausweis „verlängern“ heißt im Alltag: einen neuen ausstellen lassen. Neue Berechnung auf geprüften Daten, neue DIBt-Registriernummer, neue zehn Jahre.
- Den Vertrag verlängern ist ab 1. Januar 2027 ein eigener Anlass. Wird ein Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert und liegt kein gültiger Ausweis vor, muss einer her, so wie bei einer Neuvermietung (§ 80 Abs. 3 und 5 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung).
Beides kann zusammenfallen. Der Ausweis läuft ab, und kurz danach wird die Option im Gewerbemietvertrag gezogen. Genau diesen Fall sollten Verwalter ab jetzt im Blick haben.
Wie groß ist die Ablaufwelle 2026 und 2027?
Groß. Laut Bundesregierung wurden 2016 genau 378.436 und 2017 genau 456.456 Registriernummern für Energieausweise vergeben. Rechnerisch laufen diese Ausweise 2026 und 2027 ab.
Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 19/7291 vom 22. Januar 2019. Die Registrierpflicht beim DIBt gilt seit 1. Mai 2014. Seitdem lässt sich zählen.
Jahr der Registrierung
2016
- Vergebene Registriernummern
- 378.436
- davon Bedarfsausweis
- 239.955
- davon Verbrauchsausweis
- 138.481
- Rechnerischer Ablauf
- 2026
Jahr der Registrierung
2017
- Vergebene Registriernummern
- 456.456
- davon Bedarfsausweis
- 251.697
- davon Verbrauchsausweis
- 204.759
- Rechnerischer Ablauf
- 2027
| Jahr der Registrierung | Vergebene Registriernummern | davon Bedarfsausweis | davon Verbrauchsausweis | Rechnerischer Ablauf |
|---|---|---|---|---|
| 2016 | 378.436 | 239.955 | 138.481 | 2026 |
| 2017 | 456.456 | 251.697 | 204.759 | 2027 |
2018 waren es sogar 819.424 Registriernummern. Die Welle setzt sich also 2028 fort.
Eine Einschränkung gehört dazu. Das sind vergebene Registriernummern, keine Zahl heute gültiger Ausweise. Ein Teil davon ist längst ersetzt, etwa nach einem Verkauf oder einer Sanierung. Als Größenordnung taugen die Zahlen trotzdem.
Für Ihren Bestand heißt das: Wer Objekte mit Ausweisen aus 2016 oder 2017 betreut, hat jetzt oder im nächsten Jahr Ablaufdaten auf dem Tisch. Knapp 45 Prozent der 2017 vergebenen Nummern gehörten zu Verbrauchsausweisen. Bei diesen reicht der alte Ausweis als Grundlage nicht. Dazu gleich mehr.
Wann müssen Sie einen abgelaufenen Ausweis erneuern?
Nur, wenn ein Anlass ansteht. Der Ablauf allein löst keine Pflicht aus. Anlässe sind Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing, ab 2027 auch die Verlängerung eines solchen Vertrags (§ 80 Abs. 3 GModG).
Das Gesetz knüpft die Pflicht an zwei Bedingungen: Es gibt einen Anlass, und es liegt kein gültiger Ausweis vor. Ein Haus, das niemand verkaufen oder neu vermieten will, darf mit abgelaufenem Ausweis weiterstehen.
Das gilt auch im laufenden Mietverhältnis. Niemand muss nachbestellen, nur weil zehn Jahre um sind.
Meine Empfehlung für Bestandshalter ist trotzdem, nicht bis zum Anlass zu warten. Der Anlass kommt selten mit Vorlauf. Ein Käufer meldet sich, ein Mieter kündigt, eine Option wird gezogen. Dann ist die Zeit knapp.
Was ist in Ihrer Situation jetzt zu tun?
Das hängt vom Anlass und vom Gebäude ab. Die Tabelle ordnet die sieben Fälle, die mir bei Maklern und Verwaltern am häufigsten begegnen.
Ihre Situation
Ausweis läuft ab, kein Anlass in Sicht
- Was jetzt zu tun ist
- Nichts bestellen. Ablaufdatum in der Bestandsliste vermerken und vor dem nächsten Anlass prüfen.
Ihre Situation
Verkauf geplant
- Was jetzt zu tun ist
- Ablaufdatum vor Inseratsstart prüfen. Läuft der Ausweis während der Vermarktung ab, jetzt neu beauftragen.
Ihre Situation
Neuvermietung
- Was jetzt zu tun ist
- Ein gültiger Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Ist er abgelaufen, vor dem Inserat neu ausstellen lassen.
Ihre Situation
Laufender Mietvertrag ohne Änderung
- Was jetzt zu tun ist
- Kein Anlass. Niemand muss nachbestellen. Kosten entstehen erst, wenn ein Anlass kommt.
Ihre Situation
Mietvertragsverlängerung ab 1. Januar 2027
- Was jetzt zu tun ist
- Neuer Anlass. Liegt dann kein gültiger Ausweis vor, muss vor der Verlängerung einer her. Optionen und befristete Gewerbemietverträge zuerst prüfen.
Ihre Situation
Mischgebäude mit Wohnen und Gewerbe
- Was jetzt zu tun ist
- Bis 31. Dezember 2026 bei erheblichem Gewerbeanteil zwei Ausweise, die wir als Paket für 899 € ausstellen. Ab 1. Januar 2027 ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen, so wie beim Nichtwohngebäude.
Ihre Situation
Verbrauchsausweis läuft ab
- Was jetzt zu tun ist
- Die alten Verbrauchsdaten reichen nicht. Entweder neue Abrechnungen über 36 Monate oder ein Bedarfsausweis. Wir erstellen nur Bedarfsausweise.
| Ihre Situation | Was jetzt zu tun ist |
|---|---|
| Ausweis läuft ab, kein Anlass in Sicht | Nichts bestellen. Ablaufdatum in der Bestandsliste vermerken und vor dem nächsten Anlass prüfen. |
| Verkauf geplant | Ablaufdatum vor Inseratsstart prüfen. Läuft der Ausweis während der Vermarktung ab, jetzt neu beauftragen. |
| Neuvermietung | Ein gültiger Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Ist er abgelaufen, vor dem Inserat neu ausstellen lassen. |
| Laufender Mietvertrag ohne Änderung | Kein Anlass. Niemand muss nachbestellen. Kosten entstehen erst, wenn ein Anlass kommt. |
| Mietvertragsverlängerung ab 1. Januar 2027 | Neuer Anlass. Liegt dann kein gültiger Ausweis vor, muss vor der Verlängerung einer her. Optionen und befristete Gewerbemietverträge zuerst prüfen. |
| Mischgebäude mit Wohnen und Gewerbe | Bis 31. Dezember 2026 bei erheblichem Gewerbeanteil zwei Ausweise, die wir als Paket für 899 € ausstellen. Ab 1. Januar 2027 ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen, so wie beim Nichtwohngebäude. |
| Verbrauchsausweis läuft ab | Die alten Verbrauchsdaten reichen nicht. Entweder neue Abrechnungen über 36 Monate oder ein Bedarfsausweis. Wir erstellen nur Bedarfsausweise. |
Worauf achten Makler, bevor das Inserat online geht?
Auf das Ablaufdatum. Fällt es in den Vermarktungszeitraum, beauftragen Sie den neuen Ausweis vor dem Inseratsstart. Das ist meine Empfehlung, keine Vorgabe aus einem Urteil.
Das Gesetz verlangt zwei Dinge zu zwei Zeitpunkten. Den Ausweis vorlegen, spätestens bei der Besichtigung. Und ihn oder eine Kopie unverzüglich nach Vertragsschluss übergeben (§ 80 Abs. 4 und 5 GModG). Ab 2027 nennt § 80 neu auch Makler ausdrücklich.
Was gilt, wenn der Ausweis zwischen Besichtigung und Notartermin abläuft, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Ich würde es darauf nicht ankommen lassen. Wer heute inseriert und mit einigen Monaten Vermarktung rechnet, schaut auf jedes Ablaufdatum bis weit ins nächste Jahr.
Dazu kommt die Anzeige. Kommerzielle Inserate müssen die Pflichtangaben aus dem Ausweis enthalten, wenn einer vorliegt (§ 87 GModG). Ein abgelaufener Ausweis ist dafür keine Grundlage. Er gehört zu den typischen Maklerfehlern, die bei Abmahnungen eine Rolle spielen, und Makler haften dafür selbst (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017, I ZR 232/16).
Ab 2027 kommt eine Weiche dazu. Für Ausweise, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, bleiben die bisherigen Anzeigenangaben: Ausweisart, Endenergiewert, wesentliche Energieträger, bei Wohngebäuden Baujahr und Klasse (§ 112 Abs. 3 und 4 GModG neu). Für neu ausgestellte Ausweise verlangt § 87 neu unter anderem das Ausstellungsdatum und den Primärenergiewert.
Für Sie heißt das: Ein Ausweis, der noch im Dezember 2026 erneuert wird, läuft zehn Jahre mit der vertrauten Anzeigenvorlage. Einer aus dem Januar 2027 braucht die neue. Beide Vorlagen nebeneinander finden Sie im Beitrag zu Fristen und Pflichtangaben im Inserat.
Was müssen Verwalter ab 2027 bei Mietverträgen beachten?
Die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags wird zum Anlass. Laufende Mietverhältnisse lösen dagegen nichts aus. Am stärksten betroffen sind Gewerbemietverträge mit Optionen und befristete Verträge.
Ein unbefristeter Wohnungsmietvertrag, der einfach weiterläuft, wird nicht verlängert. Ein befristeter Gewerbemietvertrag mit Verlängerungsoption wird verlängert, sobald die Option gezogen wird.
Liegt bei der Verlängerung ein gültiger Ausweis vor, genügt er. Fehlt er oder ist er abgelaufen, muss vor der Verlängerung ein neuer her. Hier trifft die Ablaufwelle die neue Regel: Ein Haus mit Ausweis aus 2017 kann 2027 beides haben, den Ablauf und die Option.
Die Bestandsliste ist dafür das wichtigste Werkzeug. Wie Sie sie intern aufsetzen, beschreibe ich im Beitrag zu Energieausweisen in der Hausverwaltung. Für die Erneuerung reichen vier Spalten:
- Objekt und Nutzung: Wohnen, Gewerbe oder gemischt.
- Ausweisart und Ausstellungsdatum: Bedarf oder Verbrauch, Datum laut Ausweis.
- Ablaufdatum: Danach sortieren Sie die ganze Liste.
- Nächster Anlass mit Datum: Verkauf, Neuvermietung, Vertragsende oder Optionsfrist.
Sortieren Sie nach Ablaufdatum, nicht nach Objektnummer. Dann sehen Sie auf einen Blick, wo Ablauf und Anlass in dieselben Monate fallen. Diese Zeilen sind Ihre Aufträge. Alle anderen bleiben, wie sie sind.
Wer zahlt die Erneuerung, und warum gibt es keinen Verlängerungspreis?
Der Eigentümer zahlt, denn die Pflicht liegt beim Verkäufer oder Vermieter. Einen Verlängerungspreis gibt es nicht, weil es keine Verlängerung gibt. Der neue Ausweis kostet bei uns so viel wie jeder andere Ausweis.
Dieses Gespräch führen Makler und Verwalter öfter als ich. Der Eigentümer hat vor zehn Jahren schon einmal bezahlt und fragt, warum er jetzt wieder den vollen Preis zahlen soll.
Die ehrliche Antwort: Es wird alles neu gemacht. Daten prüfen, Gebäude neu berechnen, neue Registriernummer, neues Dokument. Was der alte Ausweis spart, ist Zeit bei der Datenklärung, nicht die Berechnung.
Deshalb geben wir keinen Rabatt auf Erneuerungen und haben auch keinen eigenen Verlängerungstarif. Es gelten unsere normalen Festpreise:
Gebäude
Einfamilienhaus
- Makler, Verwalter (B2B)
- 179 €
- Privatkunden
- 299 €
Gebäude
Mehrfamilienhaus
- Makler, Verwalter (B2B)
- 299 €
- Privatkunden
- 399 €
Gebäude
Nichtwohngebäude
- Makler, Verwalter (B2B)
- 899 €
- Privatkunden
- 899 €
Gebäude
Mischgebäude
- Makler, Verwalter (B2B)
- 899 €
- Privatkunden
- 899 €
| Gebäude | Makler, Verwalter (B2B) | Privatkunden |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 179 € | 299 € |
| Mehrfamilienhaus | 299 € | 399 € |
| Nichtwohngebäude | 899 € | 899 € |
| Mischgebäude | 899 € | 899 € |
Alle Preise sind Endpreise. Mischgebäude mit erheblichem Gewerbeanteil brauchen bis 31. Dezember 2026 zwei Ausweise. Wir stellen beide im Paket für 899 € aus, den Wohnausweis schenken wir. Zu Preisen ab 2027 machen wir heute keine Aussage.
Dürfen Daten aus dem alten Ausweis übernommen werden?
Ja, aber nicht ungeprüft. Der Aussteller darf Daten verwenden, die der Eigentümer bereitstellt. Er muss sie sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht verwenden (§ 83 Abs. 1 und 3 GModG).
Der alte Ausweis ist eine gute Ausgangsbasis. Flächen, Baujahr, Bauteile und Anlagentechnik von damals stehen darin. Das spart Rückfragen.
Aber zehn Jahre sind eine lange Zeit für ein Haus. Was sich seitdem geändert hat, muss in den neuen Ausweis: eine neue Heizung, neue Fenster, eine gedämmte oberste Geschossdecke.
Für die Modernisierungsempfehlungen muss der Aussteller das Gebäude begehen oder sich geeignete Bildaufnahmen zur Verfügung stellen lassen (§ 84 Abs. 1 GModG). Wir arbeiten mit Fotos, Unterlagen und dem Telefon. Einen Termin am Gebäude brauchen Sie dafür nicht.
Beim Verbrauchsausweis hilft der alte Ausweis nicht. Er beruht auf Abrechnungen, die heute zu alt sind. Ein neuer Verbrauchsausweis braucht neue Abrechnungen über mindestens 36 zusammenhängende Monate, deren letzte Periode höchstens 18 Monate zurückliegt (§ 82 GModG). Wir erstellen nur Bedarfsausweise und verlangen deshalb keine Verbrauchsabrechnungen. Warum ich den Bedarfsausweis für aussagekräftiger halte, erkläre ich im Beitrag zu Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
Was ändert sich ab 2027 bei der Erneuerung?
Ausweise aus 2026 bleiben zehn Jahre gültig. Neue Ausweise folgen ab 1. Januar 2027 dem neuen Recht: Nichtwohn- und Mischgebäude bekommen nur noch einen Bedarfsausweis, Nichtwohngebäude erstmals Klassen A bis G.
Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H. Für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, bleibt der Verbrauchsausweis zulässig, dann mit Verbrauchswerten aus zwei Jahren (§ 82 Abs. 1 GModG neu).
Eine Lücke gibt es noch. Die neuen amtlichen Muster nach § 85 Abs. 3 GModG neu sind laut Registrierstelle des DIBt bisher nicht im Bundesanzeiger bekannt gemacht (abgerufen am 21. Oktober 2026). Heute gelten noch die Muster nach GEG 2024.
Für Ausweise, die 2027 oder 2028 ablaufen, heißt das: Wer noch 2026 erneuert, bekommt einen Ausweis nach bekanntem Recht, gültig bis 2036. Dafür gibt er die Restlaufzeit des alten auf. Einen Ausweis, der noch viele Jahre gilt, würde ich ohne absehbaren Anlass nicht ersetzen.
Bei Nichtwohngebäuden gehört eine Einschränkung dazu. Ab 2030 gelten für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude Renovierungsanforderungen (§ 40 GModG neu). Ein vor 2027 ausgestellter Bedarfsausweis taugt als Nachweis dafür nur, wenn sein nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf bis Ende 2032 höchstens das 0,5-Fache und ab 2033 höchstens das 0,4-Fache des Endwerts der Skala auf dem Ausweis beträgt (§ 41 Satz 3 GModG neu). Sonst braucht es einen anderen Nachweis.
Für Verkauf und Vermietung bleibt der Ausweis aus 2026 trotzdem zehn Jahre gültig. Mehr zum Gewerbeausweis finden Sie auf der Seite Energieausweis für Gewerbe. Warum Ausweise ab 2027 mehr Aufwand machen, steht im Beitrag Energieausweise werden 2027 teurer.
Wie läuft die Erneuerung bei enerprio ab?
In fünf Schritten: Ablaufdatum finden, Anlass prüfen, alten Ausweis mit Fotos schicken, offene Punkte am Telefon klären, neuen Ausweis erhalten. Er kommt 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
- Schritt 1, Ablaufdatum finden. Es steht auf Seite 1 des Ausweises unter „Gültig bis“, oben neben der Registriernummer.
- Schritt 2, Anlass prüfen. Steht ein Verkauf, eine Neuvermietung oder ab 2027 eine Vertragsverlängerung an? Wenn nicht, reicht ein Eintrag in der Bestandsliste.
- Schritt 3, Unterlagen schicken. Den alten Ausweis, Fotos von Fassade, Fenstern und Heizung samt Typenschild. Dazu alles, was sich seit damals geändert hat, am besten mit Rechnung oder Jahr.
- Schritt 4, offene Punkte klären. Fehlt etwas, rufen wir Sie oder den Eigentümer an.
- Schritt 5, neuen Ausweis erhalten. 24 Stunden nach vollständigen Angaben bekommen Sie ihn als PDF, mit neuer DIBt-Registriernummer und zehn Jahren Gültigkeit.
Wenn Sie Ihre Bestandsliste lieber gemeinsam durchgehen, rufen Sie mich an unter 0152 060 777 67.
Quellen zum Nachlesen
- § 79 GModG, heute geltende Fassung: Abs. 3, Gültigkeit zehn Jahre ab Ausstellung
- § 80 GModG, heute geltende Fassung: Abs. 2 bis 5, Anlässe, Vorlage bei der Besichtigung, Übergabe nach Vertragsschluss
- § 82 GModG, heute geltende Fassung: Verbrauchsdaten über 36 Monate
- § 83 GModG, heute geltende Fassung: Abs. 1 und 3, Verwendung bereitgestellter Daten und Prüfpflicht
- § 84 GModG, heute geltende Fassung: Abs. 1, Begehung oder geeignete Bildaufnahmen
- § 87 GModG, heute geltende Fassung: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- § 98 GModG, heute geltende Fassung: Registriernummer beim DIBt
- BGBl. 2026 I Nr. 226, GModG-Novelle vom 23. Juli 2026: Artikel 2, gilt ab 1. Januar 2027 (§ 80 Abs. 3 und 5 neu mit Vertragsverlängerung, § 82 Abs. 1 neu, § 40, § 41 Satz 3, § 85 Abs. 3, § 87 und § 112 Abs. 3 und 4 neu, Anlage 10a)
- BT-Drs. 19/7291 vom 22. Januar 2019, Antwort der Bundesregierung: S. 2, vergebene Registriernummern 2014 bis 2018
- DIBt, GEG-Registrierstelle: Stand der Muster-Bekanntmachung, abgerufen am 21. Oktober 2026
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Stephan Grosser klärt mit Ihnen, welche Unterlagen für Ihr Objekt benötigt werden und wie der digitale Auftrag abläuft.
Dieser Beitrag wird fachlich von Stephan Grosser verantwortet.
Stephan Grosser verantwortet bei enerprio® die inhaltliche Einordnung zu Energieausweisen, GModG-Themen und vermarktungsrelevanten Prozessen für Makler, Verwalter und Immobilienprofis.
Erstellt am 21. Oktober 2026. Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert am 21. Oktober 2026.
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