Video · Makler und Hausverwaltungen · 6:35 Min.
Energieausweis 2027: Was Makler jetzt tun müssen
Ab 2027 löst schon eine Vertragsverlängerung den neuen, aufwendigeren Energieausweis aus. Was Makler und Hausverwaltungen jetzt für ihre Bestände tun sollten.
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Stellen Sie sich mal vor, ein einziges unscheinbares Stück Papier bringt ab 2027 Ihr komplettes Immobilienbusiness ins Wanken. Wahnsinn, oder? Willkommen zu dieser kompakten Analyse.
Wir schauen uns heute die kritischen Änderungen des neuen Gebäude-Energie-Gesetzes an. Und ganz ehrlich, schnallen Sie sich an. Was der Gesetzgeber da beim Energieausweis plant, wird Sie Zeit, Nerven und richtig, richtig viel Geld kosten, wenn wir über Haftung sprechen.
31. Ja, Sie haben richtig gehört. Das ist die völlig verrückte Anzahl an brandneuen Pflichtangaben, die Sie ab dem 1. Januar 2027 für jeden einzelnen neuen Energieausweis brauchen.
Und bedanken dürfen wir uns dafür beim neuen Gebäude-Modernisierungsgesetz. Also, Kapitel 1, Energieausweis, Schock, was 2027 passiert. Tauchen wir direkt ein. Warum trifft das genau Sie, die Makler und Verwalter, als erstes?
Ganz einfach. Sie bestellen die Ausweise. Sie übertragen das Ganze in die Exposés. Und am Ende müssen Sie dem Kunden erklären, warum plötzlich alles komplett anders aussieht.
Bisher war das System ja echt überschaubar. Endenergiebedarf, Energieträger, Baujahr, fertig ist die Laube. Aber ab 2027? Da kommt eine komplett neue Rechennorm nach DIN TS 18599 auf uns zu.
Die Bezugsfläche ändert sich auf einmal auf die Netto-Raumfläche. Und der absolute Knaller, jede einzelne Modernisierungsempfehlung braucht plötzlich eine exakte Schätzung, wie viel Treibhausgas dadurch eingespart wird.
Bedeutet für Sie mehr Rechenarbeit, massiv mehr Fehlerquellen und ein gigantischer Aufwand. Und hey, das sage nicht nur ich. Selbst der nationale Normenkontrollrat hat sich diesen Entwurf angeschaut und ihn wörtlich als nicht praxistauglich abgestraft.
Die haben ganz klar gewarnt, dass der Aufwand für diese Umstellung krass unterschätzt wird von der Politik. Was uns direkt zum nächsten Punkt bringt. Expo See-Chaos.
Äpfel und Birnen. Denn der wahre Albtraum, der passiert gar nicht in der Rechensoftware von irgendwelchen Energieberatern. Nee, der Albtraum landet direkt auf Ihrem Schreibtisch.
Und zwar in Ihren Immobilienanzeigen. Passen Sie auf. Hier ist der entscheidende Punkt. Für alle Ausweise ab 2027 müssen Sie in Ihren Anzeigen auf einmal den Jahresprimärenergiebedarf angeben.
Nicht mehr die Endenergie. Und als ob das nicht reicht, ist auch noch das exakte Ausstellungsdatum Pflicht. Bei den älteren Ausweisen bleibt es aber bei der Endenergie.
Heißt im Klartext, ab Januar 2027 brauchen Sie zwingend zwei völlig unterschiedliche Anzeigenvorlagen. Pures Chaos vorprogrammiert. Stellen wir uns doch mal so ein Immobilienportal im Februar 2027 vor.
Da haben Sie ein Haus mit Pelletkessel. Das hat auf einmal einen Kennwert von 105, dümbelt aber in der schlechten Effizienzklasse E rum. Gleich daneben das Haus mit Wärmepumpe.
Wert 68, glänzt aber mit Top-Klasse A. Der Käufer sieht nur diese beiden Zahlen und vergleicht völlig ahnungslos Äpfel mit Birnen. Kennwert und Klasse passen gefühlt überhaupt nicht mehr zusammen.
Und dreimal dürfen Sie raten, wer das bei der Besichtigung ausbaden und erklären darf. Ganz genau, Sie. Man könnte jetzt denken, ach, lästige Formalie. Von wegen.
Hier geht's um richtig viel Geld. Fehlende oder falsche Pflichtangaben sind eine handfeste Ordnungswidrigkeit. Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Und der Bundesgerichtshof hat schon längst klargemacht, Makler haften für diese Angaben persönlich.
Ein winziger Fehler bei der Eingabe. Eine falsche Umrechnung. Und zack, die Abmahnung vom Anwalt liegt auf dem Tisch. Kommen wir zur neuen Falle für Verwalter. Wenn Sie jetzt als Hausverwalter dachten, Glück gehabt, ich verkaufe ja nix, mich juckt das nicht, dann muss ich Sie leider enttäuschen.
Es gibt da eine versteckte Falle im Gesetz. Und die hat's echt in sich. Wissen Sie, wer vor jeder einzelnen Vertragsverlängerung prüfen muss, ob der Ausweis noch gilt?
Sie. Das Gesetz verlangt nämlich ab 2027 einen brandneuen gültigen Energieausweis. Selbst wenn ein bestehender Miet- oder Pachtvertrag einfach nur verlängert wird.
Das gab's vorher so nur bei Neuvermietung oder Verkauf. Spielen wir das mal an einem Praxisbeispiel durch. Nehmen wir ein Ladenlokal in Hannover. Der Mieter ist da schon ewig drin, zahlt pünktlich.
2028 zieht er seine Verlängerungsoption. Der Hacken? Der alte Energieausweis vom Gebäude ist 2027 abgelaufen. Bisher war das völlig egal. Aber ab 2027? Da müssen Sie als Verwaltung plötzlich einen komplett neuen, sündhaft teuren und komplexen Ausweis nach der neuen Norm bestellen.
Nur für diese eine, simple Vertragsverlängerung. Mit dem exakt selben Mieter. Okay, tief durchatmen. Die Lösung? Bestandsschutz sichern. Wir müssen jetzt nicht auf irgendein Wunder aus Berlin oder Brüssel warten.
Es gibt tatsächlich einen Ausweg, wie Sie Ihr Portfolio absichern und Ihre Nerven schonen können. 10. Das ist ab sofort Ihre magische Zahl. 10 Jahre absolute Ruhe, Planungssicherheit und kein Bürokratiestress.
Vorausgesetzt, Sie handeln klug. Das Gesetz lässt nämlich ein absolut geniales Schlupfloch offen. Jeder Bedarfsausweis, der bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellt wird, behält seine Gültigkeit für volle 10 Jahre nach dem alten, einfachen Recht.
Das heißt, ein Ausweis von Ende 2026 ist bis Ende 2036 gültig. Sie umgehen damit komplett diese 31 neuen Pflichtangaben, die völlig neue Flächenberechnung und das ganze absurde Exposé-Chaos ab 2027.
Und so sieht Ihr Actionplan aus. Erstens. Machen Sie heute noch eine Bestandsliste mit allen Ablaufdaten. Zweitens. Knallhart alles rausfiltern, was zwischen 2027 und 2030 abläuft.
Drittens. Prüfen Sie sofort Ihre Gewerbeverträge auf anstehende Optionen. Und viertens. Bestellen Sie für diese Objekte jetzt neue Bedarfsausweise. Nicht irgendwann, jetzt noch 2026.
Der geniale Nebeneffekt. Sie sichern sich damit die aktuellen Festpreise. Als Makler oder Verwalter kriegen Sie B2B-Konditionen. Ein Einfamilienhaus für 179 Euro, das Mehrfamilienhaus für 299 Euro.
Das sind glasklare Endpreise. Wenn Sie jetzt bestellen, weichen Sie diesem garantierten Megastau bei den Ausstellern und dem Bürokratiemonster im nächsten Jahr einfach elegant aus.
Aber bitte tun Sie mir einen Gefallen und vermeiden Sie jetzt diese fatalen Fehler. Glauben Sie bloß nicht den Quatsch, das betreffe nur Neubauten. Es gilt für jedes Baujahr.
Und kommen Sie bitte nie, wirklich niemals auf die Idee, die Endenergie für Ihre Anzeigen mal eben selbst in Primärenergie umzurechnen. Das ist ein gefundenes Fressen für jeden Abmahnanwalt.
Und der absolute Klassiker, warten Sie mit Ihren Sammelbestellungen nicht bis Dezember. Wenn der halbe Markt Panik schiebt. Machen Sie Ihr Portfolio jetzt zukunftssicher, bevor das Chaos losgeht.
Besuchen Sie direkt enerprio.de oder rufen Sie ganz unkompliziert unter 0152 060 777 67 an. Sichern Sie sich Ihre Bedarfsausweise zum Festpreis mit Lieferung in 24 Stunden.
Wollen Sie wirklich 2027 derjenige sein, der 10.000 Euro Strafe zahlt, weil eine Zahl falsch im Exposé stand, während die Konkurrenz entspannt Ihre Abschlüsse feiert?
Wohl kaum. Handeln Sie jetzt. Gehen Sie auf enerprio.de. Wir hören uns.
Ausführlich mit Quellen zum Nachlesen: Energieausweis 2027 für Makler und Verwalter
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