Förderung folgt den jeweiligen Programmbedingungen. KfW 458 wurde zum 21. Juli 2026 geändert.
Für KfW 458 sind weitere Absenkungen ab 1. Februar 2027 veröffentlicht. Dieser Termin ist vom GModG-Ausweisstichtag zu trennen.
Die konkrete Zusage hängt von Antrag, Zielgruppe, Technik und Nachweisen ab. Konditionen bei Antragstellung erneut prüfen.
Erst Programm und Voraussetzungen wählen; danach Verträge und Antrag in der vorgeschriebenen Reihenfolge organisieren.
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Objekt?
Prüfen Sie zuerst, ob ein passender gültiger Ausweis vorliegt. Für einen neuen Auftrag zeigt die Checkliste, welche Gebäudedaten, Fotos und Unterlagen Sie bereithalten sollten.
Ein neues Gesetz schafft nicht automatisch einen Förderanspruch. Für ein Vorhaben zählen das passende Förderprodukt, dessen technische Anforderungen, die Antragstellergruppe und der richtige Antragszeitpunkt. Ein Energieausweis kann dabei Nachweis sein, ersetzt aber keinen Förderantrag.
Welches Programm passt zu welchem Vorhaben?
Vorhaben
Heizung im bestehenden Wohngebäude
- Programm / entscheidende Voraussetzung
- KfW 458 für berechtigte private Eigentümer und WEG; Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte, technische Anforderungen und Antragsschritte. Andere Antragstellergruppen haben andere Produkte.
Vorhaben
Sanierung zum Effizienzhaus
- Programm / entscheidende Voraussetzung
- KfW 261: Sanierungsziel und energetische Fachplanung; gegebenenfalls WPB-Bonus nur mit geeignetem Nachweis.
Vorhaben
Einzelmaßnahmen an Hülle oder Anlagentechnik
- Programm / entscheidende Voraussetzung
- BAFA BEG EM: Förderbereich und technische Mindestanforderungen prüfen. Nicht mit der KfW-Heizungsförderung gleichsetzen.
Vorhaben
Energieberatung / iSFP
- Programm / entscheidende Voraussetzung
- BAFA Energieberatung Wohngebäude: Beratung wird gefördert, nicht bereits die gesamte spätere Sanierung.
Vorhaben
Erwerb durch Familie mit anschließender Sanierung
- Programm / entscheidende Voraussetzung
- KfW 308: Selbstnutzung, Kinder, Einkommen, bisheriger Immobilienbesitz, Ausweis und Sanierungsvorgaben.
Vorhaben
Finanzierung zusätzlich zu bewilligter Einzelmaßnahme
- Programm / entscheidende Voraussetzung
- KfW 358/359: Ergänzungskredit unter den eigenen Produktvoraussetzungen. Ein Kredit ist kein zusätzlicher Zuschuss in gleicher Höhe.
| Vorhaben | Programm / entscheidende Voraussetzung |
|---|---|
| Heizung im bestehenden Wohngebäude | KfW 458 für berechtigte private Eigentümer und WEG; Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte, technische Anforderungen und Antragsschritte. Andere Antragstellergruppen haben andere Produkte. |
| Sanierung zum Effizienzhaus | KfW 261: Sanierungsziel und energetische Fachplanung; gegebenenfalls WPB-Bonus nur mit geeignetem Nachweis. |
| Einzelmaßnahmen an Hülle oder Anlagentechnik | BAFA BEG EM: Förderbereich und technische Mindestanforderungen prüfen. Nicht mit der KfW-Heizungsförderung gleichsetzen. |
| Energieberatung / iSFP | BAFA Energieberatung Wohngebäude: Beratung wird gefördert, nicht bereits die gesamte spätere Sanierung. |
| Erwerb durch Familie mit anschließender Sanierung | KfW 308: Selbstnutzung, Kinder, Einkommen, bisheriger Immobilienbesitz, Ausweis und Sanierungsvorgaben. |
| Finanzierung zusätzlich zu bewilligter Einzelmaßnahme | KfW 358/359: Ergänzungskredit unter den eigenen Produktvoraussetzungen. Ein Kredit ist kein zusätzlicher Zuschuss in gleicher Höhe. |
KfW 458: der Stand und die Termine 2027
Nach dem seit 21. Juli 2026 geltenden Programmstand beträgt die Grundförderung 30 %. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 € begrenzt; für die zweite bis sechste kommen jeweils 15.000 €, ab der siebten jeweils 8.000 € hinzu. Für selbstnutzende Eigentümer können unter den jeweiligen Voraussetzungen Boni hinzukommen, insgesamt höchstens 80 %. Ein vermietetes Objekt erhält nicht automatisch die Selbstnutzer-Boni.
Antragszeitpunkt / Thema
Ab 01.02.2027
- Veröffentlichte Regelung
- Kostenhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um 750 € auf 27.250 €; anschließend halbjährliche Absenkung jeweils zum 01.02. und 01.08.
Antragszeitpunkt / Thema
Klimageschwindigkeitsbonus
- Veröffentlichte Regelung
- Derzeit 16 Prozentpunkte für berechtigte Selbstnutzer und erfasste Altanlagen; erste Absenkung um vier Prozentpunkte am 01.02.2027, danach halbjährlich. Ab 01.08.2028 entfällt dieser Bonus.
Antragszeitpunkt / Thema
Einkommensbonus
- Veröffentlichte Regelung
- Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und gegebenenfalls Familienzuschlag. Nicht mit einem einheitlichen Bonus für alle Eigentümer rechnen.
Antragszeitpunkt / Thema
Ältere Anträge
- Veröffentlichte Regelung
- Bis 20.07.2026 gestellte beziehungsweise bereits zugesagte Anträge nach den dafür geltenden Bedingungen beurteilen.
| Antragszeitpunkt / Thema | Veröffentlichte Regelung |
|---|---|
| Ab 01.02.2027 | Kostenhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um 750 € auf 27.250 €; anschließend halbjährliche Absenkung jeweils zum 01.02. und 01.08. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | Derzeit 16 Prozentpunkte für berechtigte Selbstnutzer und erfasste Altanlagen; erste Absenkung um vier Prozentpunkte am 01.02.2027, danach halbjährlich. Ab 01.08.2028 entfällt dieser Bonus. |
| Einkommensbonus | Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und gegebenenfalls Familienzuschlag. Nicht mit einem einheitlichen Bonus für alle Eigentümer rechnen. |
| Ältere Anträge | Bis 20.07.2026 gestellte beziehungsweise bereits zugesagte Anträge nach den dafür geltenden Bedingungen beurteilen. |
Rechenbeispiel nur für die Grundförderung eines Einfamilienhauses: Bei mindestens 28.000 € förderfähigen Kosten ergeben 30 % vor der ersten Absenkung höchstens 8.400 €. Bei einem Antrag ab 1. Februar 2027 und mindestens 27.250 € Kosten wären es nach dem veröffentlichten Stufenplan 8.175 €. Das Beispiel enthält keine Boni und setzt die Förderfähigkeit voraus.
WPB und Jung kauft Alt: nicht dieselbe Ausweisregel
Für den WPB-Nachweis nennt die KfW bei Wohngebäuden insbesondere den gültigen Energiebedarfsausweis H oder einen Jahres-Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²·a). Der Bonus von zehn Prozentpunkten setzt ein zugelassenes Sanierungsziel von mindestens Effizienzhaus 70 EE beziehungsweise eine entsprechend zugelassene bessere Stufe voraus. Alternative Gebäudealters- und Zustandskriterien gelten nur unter den konkret genannten Voraussetzungen.
KfW 308 akzeptiert für das Ausgangsgebäude dagegen einen gültigen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis F, G oder H. Für berechtigte Familien beträgt die Einkommensgrenze bei einem Kind 90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen, zuzüglich 10.000 € je weiterem Kind. Die erworbene Immobilie muss selbst genutzt und fristgerecht saniert werden. Nach aktuellem Stand kommen das vorgegebene Effizienzhaus-Ziel oder das zugelassene Paket energetischer Einzelmaßnahmen in Betracht; die Frist beträgt grundsätzlich 4,5 Jahre nach Zusage. Die vollständigen Bedingungen sind maßgeblich.
Die Reihenfolge schützt die Förderfähigkeit
Bei KfW 458 werden zunächst Fachunternehmen oder Experte und die Bestätigung zum Antrag benötigt. Für den Antrag muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung und Umsetzungstermin vorliegen. Ein unbedingter vorzeitiger Auftrag kann problematisch sein. Andere Programme haben andere Abläufe: Deshalb keine allgemeine Regel „erst bauen, dann Förderung“ und auch keine pauschale Vertragsregel für alle Programme verwenden.
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Dieser Beitrag wird fachlich von Stephan Grosser verantwortet.
Stephan Grosser verantwortet bei enerprio® die inhaltliche Einordnung zu Energieausweisen, GModG-Themen und vermarktungsrelevanten Prozessen für Makler, Verwalter und Immobilienprofis.
Erstellt am 6. Februar 2026. Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert am 11. September 2026.
