Finanzierung
    Rechts- und Fachstand: September 2026

    KfW und BAFA: Förderung 2026 und Termine für 2027

    Förderprogramme richtig zuordnen: Heizung, Sanierung, iSFP und Erwerb. Aktuelle Voraussetzungen und bereits veröffentlichte Änderungen 2027.

    Erstellt: 6. Februar 2026
    Aktualisiert: 11. September 2026
    4 Min Lesezeit
    Artikelbild: KfW und BAFA: Förderung 2026 und Termine für 2027 – enerprio® Ratgeber für Immobilienprofis
    Rechtslage und praktische Einordnung
    Was gilt heute?

    Förderung folgt den jeweiligen Programmbedingungen. KfW 458 wurde zum 21. Juli 2026 geändert.

    Was gilt ab 2027?

    Für KfW 458 sind weitere Absenkungen ab 1. Februar 2027 veröffentlicht. Dieser Termin ist vom GModG-Ausweisstichtag zu trennen.

    Was ist im Einzelfall zu prüfen?

    Die konkrete Zusage hängt von Antrag, Zielgruppe, Technik und Nachweisen ab. Konditionen bei Antragstellung erneut prüfen.

    Was Makler und Verwalter jetzt tun sollten

    Erst Programm und Voraussetzungen wählen; danach Verträge und Antrag in der vorgeschriebenen Reihenfolge organisieren.

    Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Objekt?

    Prüfen Sie zuerst, ob ein passender gültiger Ausweis vorliegt. Für einen neuen Auftrag zeigt die Checkliste, welche Gebäudedaten, Fotos und Unterlagen Sie bereithalten sollten.

    Ein neues Gesetz schafft nicht automatisch einen Förderanspruch. Für ein Vorhaben zählen das passende Förderprodukt, dessen technische Anforderungen, die Antragstellergruppe und der richtige Antragszeitpunkt. Ein Energieausweis kann dabei Nachweis sein, ersetzt aber keinen Förderantrag.

    Welches Programm passt zu welchem Vorhaben?

    Vorhaben

    Heizung im bestehenden Wohngebäude

    Programm / entscheidende Voraussetzung
    KfW 458 für berechtigte private Eigentümer und WEG; Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte, technische Anforderungen und Antragsschritte. Andere Antragstellergruppen haben andere Produkte.

    Vorhaben

    Sanierung zum Effizienzhaus

    Programm / entscheidende Voraussetzung
    KfW 261: Sanierungsziel und energetische Fachplanung; gegebenenfalls WPB-Bonus nur mit geeignetem Nachweis.

    Vorhaben

    Einzelmaßnahmen an Hülle oder Anlagentechnik

    Programm / entscheidende Voraussetzung
    BAFA BEG EM: Förderbereich und technische Mindestanforderungen prüfen. Nicht mit der KfW-Heizungsförderung gleichsetzen.

    Vorhaben

    Energieberatung / iSFP

    Programm / entscheidende Voraussetzung
    BAFA Energieberatung Wohngebäude: Beratung wird gefördert, nicht bereits die gesamte spätere Sanierung.

    Vorhaben

    Erwerb durch Familie mit anschließender Sanierung

    Programm / entscheidende Voraussetzung
    KfW 308: Selbstnutzung, Kinder, Einkommen, bisheriger Immobilienbesitz, Ausweis und Sanierungsvorgaben.

    Vorhaben

    Finanzierung zusätzlich zu bewilligter Einzelmaßnahme

    Programm / entscheidende Voraussetzung
    KfW 358/359: Ergänzungskredit unter den eigenen Produktvoraussetzungen. Ein Kredit ist kein zusätzlicher Zuschuss in gleicher Höhe.

    KfW 458: der Stand und die Termine 2027

    Nach dem seit 21. Juli 2026 geltenden Programmstand beträgt die Grundförderung 30 %. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 € begrenzt; für die zweite bis sechste kommen jeweils 15.000 €, ab der siebten jeweils 8.000 € hinzu. Für selbstnutzende Eigentümer können unter den jeweiligen Voraussetzungen Boni hinzukommen, insgesamt höchstens 80 %. Ein vermietetes Objekt erhält nicht automatisch die Selbstnutzer-Boni.

    Antragszeitpunkt / Thema

    Ab 01.02.2027

    Veröffentlichte Regelung
    Kostenhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um 750 € auf 27.250 €; anschließend halbjährliche Absenkung jeweils zum 01.02. und 01.08.

    Antragszeitpunkt / Thema

    Klimageschwindigkeitsbonus

    Veröffentlichte Regelung
    Derzeit 16 Prozentpunkte für berechtigte Selbstnutzer und erfasste Altanlagen; erste Absenkung um vier Prozentpunkte am 01.02.2027, danach halbjährlich. Ab 01.08.2028 entfällt dieser Bonus.

    Antragszeitpunkt / Thema

    Einkommensbonus

    Veröffentlichte Regelung
    Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und gegebenenfalls Familienzuschlag. Nicht mit einem einheitlichen Bonus für alle Eigentümer rechnen.

    Antragszeitpunkt / Thema

    Ältere Anträge

    Veröffentlichte Regelung
    Bis 20.07.2026 gestellte beziehungsweise bereits zugesagte Anträge nach den dafür geltenden Bedingungen beurteilen.

    Rechenbeispiel nur für die Grundförderung eines Einfamilienhauses: Bei mindestens 28.000 € förderfähigen Kosten ergeben 30 % vor der ersten Absenkung höchstens 8.400 €. Bei einem Antrag ab 1. Februar 2027 und mindestens 27.250 € Kosten wären es nach dem veröffentlichten Stufenplan 8.175 €. Das Beispiel enthält keine Boni und setzt die Förderfähigkeit voraus.

    WPB und Jung kauft Alt: nicht dieselbe Ausweisregel

    Für den WPB-Nachweis nennt die KfW bei Wohngebäuden insbesondere den gültigen Energiebedarfsausweis H oder einen Jahres-Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²·a). Der Bonus von zehn Prozentpunkten setzt ein zugelassenes Sanierungsziel von mindestens Effizienzhaus 70 EE beziehungsweise eine entsprechend zugelassene bessere Stufe voraus. Alternative Gebäudealters- und Zustandskriterien gelten nur unter den konkret genannten Voraussetzungen.

    KfW 308 akzeptiert für das Ausgangsgebäude dagegen einen gültigen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis F, G oder H. Für berechtigte Familien beträgt die Einkommensgrenze bei einem Kind 90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen, zuzüglich 10.000 € je weiterem Kind. Die erworbene Immobilie muss selbst genutzt und fristgerecht saniert werden. Nach aktuellem Stand kommen das vorgegebene Effizienzhaus-Ziel oder das zugelassene Paket energetischer Einzelmaßnahmen in Betracht; die Frist beträgt grundsätzlich 4,5 Jahre nach Zusage. Die vollständigen Bedingungen sind maßgeblich.

    Die Reihenfolge schützt die Förderfähigkeit

    Bei KfW 458 werden zunächst Fachunternehmen oder Experte und die Bestätigung zum Antrag benötigt. Für den Antrag muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung und Umsetzungstermin vorliegen. Ein unbedingter vorzeitiger Auftrag kann problematisch sein. Andere Programme haben andere Abläufe: Deshalb keine allgemeine Regel „erst bauen, dann Förderung“ und auch keine pauschale Vertragsregel für alle Programme verwenden.

    Häufige Fragen

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    Stephan Grosser verantwortet bei enerprio® die inhaltliche Einordnung zu Energieausweisen, GModG-Themen und vermarktungsrelevanten Prozessen für Makler, Verwalter und Immobilienprofis.

    Erstellt am 6. Februar 2026. Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert am 11. September 2026.

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