Der iSFP plant aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte. Er ersetzt weder den Energieausweis noch die Förderzusage.
Der Ausweis-Stichtag 1. Januar 2027 macht einen iSFP nicht pauschal verpflichtend. Förderbedingungen sind separat zu prüfen.
Beratungsförderung und Förderung der späteren Baumaßnahmen sind unterschiedliche Verfahren.
Bei mehreren geplanten Maßnahmen Reihenfolge, Budget, Abhängigkeiten und Förderfähigkeit vor Beauftragung klären.
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Objekt?
Prüfen Sie zuerst, ob ein passender gültiger Ausweis vorliegt. Für einen neuen Auftrag zeigt die Checkliste, welche Gebäudedaten, Fotos und Unterlagen Sie bereithalten sollten.
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist besonders hilfreich, wenn mehrere Maßnahmen über Jahre verteilt anstehen. Er verbindet den Gebäudezustand mit einem schrittweisen Konzept. Für den bloßen Nachweis bei Verkauf oder Vermietung benötigen Sie dagegen den passenden Energieausweis.
Drei Situationen, in denen die Planung Nutzen stiften kann
Ausgangssituation
Dach und Heizung werden in den nächsten Jahren erneuert
- Möglicher Nutzen des iSFP
- Dämmstandard und spätere Heizlast gemeinsam planen, damit die neue Heizung nicht auf einen bald überholten Zustand ausgelegt wird.
Ausgangssituation
WEG mit begrenzter Rücklage
- Möglicher Nutzen des iSFP
- Maßnahmen, Reihenfolge und technische Abhängigkeiten für Beschlüsse nachvollziehbar machen.
Ausgangssituation
Nur eine kleine, klar abgegrenzte Reparatur
- Möglicher Nutzen des iSFP
- Eine umfassende Beratung kann unverhältnismäßig sein; zunächst klären, ob überhaupt ein Sanierungskonzept benötigt wird.
| Ausgangssituation | Möglicher Nutzen des iSFP |
|---|---|
| Dach und Heizung werden in den nächsten Jahren erneuert | Dämmstandard und spätere Heizlast gemeinsam planen, damit die neue Heizung nicht auf einen bald überholten Zustand ausgelegt wird. |
| WEG mit begrenzter Rücklage | Maßnahmen, Reihenfolge und technische Abhängigkeiten für Beschlüsse nachvollziehbar machen. |
| Nur eine kleine, klar abgegrenzte Reparatur | Eine umfassende Beratung kann unverhältnismäßig sein; zunächst klären, ob überhaupt ein Sanierungskonzept benötigt wird. |
Beratungsförderung: ein konkretes Beispiel
Die BAFA-Förderung für Energieberatung bei Wohngebäuden beträgt nach dem geprüften Programmstand 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung in einer Wohnungseigentümerversammlung kann eine zusätzliche Förderung von einmalig 250 € je WEG vorgesehen sein. Voraussetzungen, Antrag und förderfähiges Honorar sind im Einzelfall zu prüfen.
Beispiel: Bei angenommenen 1.600 € förderfähigem Honorar für ein Zweifamilienhaus ergeben 50 % rechnerisch 800 €. Wegen des Höchstbetrags wären höchstens 650 € förderfähig; der Eigenanteil wäre 950 €. Das ist eine Musterrechnung und kein Angebot von enerprio. Ein späterer Maßnahmenzuschuss ist darin nicht enthalten.
Wann ein Bonus für die Sanierung hinzukommt
Ein förderfähiger iSFP kann bei bestimmten BEG-Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Bonus ermöglichen. Er gilt nicht pauschal für jeden Heizungstausch oder jedes Bauvorhaben. Maßnahme, technische Mindestanforderungen, Aufnahme im Fahrplan, Umsetzungsfrist und Antrag müssen passen. Einen erwarteten Bonus deshalb erst dann in die Wirtschaftlichkeit aufnehmen, wenn die Voraussetzungen für die konkrete Maßnahme geprüft sind.
Was Beratung und Ausweis jeweils leisten
Der Energieausweis dokumentiert den zulässig ermittelten energetischen Zustand für den jeweiligen Verwendungszweck. Der iSFP entwickelt Handlungsschritte und betrachtet Zusammenhänge. Er ist weder eine detaillierte Ausführungsplanung noch ein verbindliches Handwerkerangebot. Vor dem Umbau werden daher regelmäßig weitere Planung, Angebote und Förderanträge benötigt.
Vor Beauftragung klären
- Welche Entscheidungen soll die Beratung beantworten?
- Passt die beratende Person zur einschlägigen Förderberechtigung?
- Sind Angebot, Leistungsumfang, Antrag und Eigenanteil geklärt?
- Welche Maßnahmen sind realistisch finanzierbar und in welchem Zeitraum?
Häufige Fragen
Quellen und Rechtsstand · 11. September 2026

KfW und BAFA: Förderung 2026 und Termine für 2027
Förderprogramme richtig zuordnen: Heizung, Sanierung, iSFP und Erwerb. Aktuelle Voraussetzungen und bereits veröffentlichte Änderungen 2027.

Sanierung rechnen: Amortisation und Rendite verstehen
Ein nachvollziehbares Rechenbeispiel mit Investition, Förderung, Einsparung und Sensitivität – ohne pauschale Renditeversprechen.
Noch unsicher bei Ihrem Energieausweis?
Stephan Grosser klärt mit Ihnen, welche Unterlagen für Ihr Objekt benötigt werden und wie der digitale Auftrag abläuft.
Dieser Beitrag wird fachlich von Stephan Grosser verantwortet.
Stephan Grosser verantwortet bei enerprio® die inhaltliche Einordnung zu Energieausweisen, GModG-Themen und vermarktungsrelevanten Prozessen für Makler, Verwalter und Immobilienprofis.
Erstellt am 6. Februar 2026. Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert am 11. September 2026.
