Bei Wohngebäuden folgt die Klasse aus dem Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch.
Ab 1. Januar 2027 erhalten Nichtwohngebäude eigene Klassen nach dem Primärenergie-Referenzverhältnis.
Eine Klasse ist weder eine Heizkostenprognose noch eine Garantie für einen Verkaufspreis. Alte und neue Berechnungen nicht ungeprüft vergleichen.
Gebäudeart, Ausweistyp, Kennwert und Ausstellungsdatum gemeinsam nennen.
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Objekt?
Prüfen Sie zuerst, ob ein passender gültiger Ausweis vorliegt. Für einen neuen Auftrag zeigt die Checkliste, welche Gebäudedaten, Fotos und Unterlagen Sie bereithalten sollten.
Ein Buchstabe allein erklärt ein Gebäude nicht. Bei Wohngebäuden beruht die Effizienzklasse auf Endenergie. Für Nichtwohngebäude gilt ab 2027 eine andere Systematik. Wer die Skalen verwechselt, erklärt Käufern den Ausweis falsch.
Wohngebäude: A+ bis H bleiben bestehen
| Klasse | Endenergie in kWh/(m²·a) |
|---|---|
| A+ | bis 30 |
| A | über 30 bis 50 |
| B | über 50 bis 75 |
| C | über 75 bis 100 |
| D | über 100 bis 130 |
| E | über 130 bis 160 |
| F | über 160 bis 200 |
| G | über 200 bis 250 |
| H | über 250 |
Die gesetzlichen Grenzwerte sind bei der konkreten Ausstellung nach Anlage 10 anzuwenden. Ein Wert von beispielsweise 110 kWh/(m²·a) liegt in Klasse D. Der Flächenbezug ist die maßgebliche Gebäudenutzfläche; 110 mal Wohnfläche ergibt deshalb nicht ohne Weiteres den Jahresverbrauch oder die Heizkosten einer Wohnung.
Nichtwohngebäude: eigene A–G-Skala ab 2027
Klasse
A
- Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
- bis 1,0; zusätzlich keine Emissionen aus fossiler Energie am Gebäudestandort
Klasse
B
- Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
- über 1,0 bis 1,48
Klasse
C
- Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
- über 1,48 bis 1,97
Klasse
D
- Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
- über 1,97 bis 2,46
Klasse
E
- Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
- über 2,46 bis 2,95
Klasse
F
- Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
- über 2,95 bis 3,5
Klasse
G
- Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
- über 3,5
| Klasse | Primärenergiebedarf / Referenzbedarf |
|---|---|
| A | bis 1,0; zusätzlich keine Emissionen aus fossiler Energie am Gebäudestandort |
| B | über 1,0 bis 1,48 |
| C | über 1,48 bis 1,97 |
| D | über 1,97 bis 2,46 |
| E | über 2,46 bis 2,95 |
| F | über 2,95 bis 3,5 |
| G | über 3,5 |
Für das Referenzgebäude ist dabei nach § 86 Absatz 4 der Primärenergiefaktor 0,7 zu verwenden. Beispiel: 180 kWh/(m²·a) Primärenergiebedarf geteilt durch 100 kWh/(m²·a) Referenzbedarf ergibt 1,8 und damit Klasse C. Ein Wohngebäude mit 180 kWh/(m²·a) Endenergie würde dagegen in Klasse F liegen. Es handelt sich um unterschiedliche Maßstäbe.
Warum neue Faktoren nicht automatisch eine bessere Klasse bedeuten
Ab 2027 ändern sich unter anderem die Primärenergiefaktoren für Holz von 0,2 auf 0,7 und für Netzstrom von 1,8 auf 1,5. Vereinfacht würden 100 Einheiten Endenergie aus Holz damit statt 20 nun 70 Einheiten Primärenergie entsprechen. Diese isolierte Rechnung verändert nicht die Endenergie und belegt deshalb allein keinen Sprung der Wohngebäude-Klasse. Weitere Änderungen an Bilanzierung und Flächenbezug können neue Ergebnisse beeinflussen; alte Dokumente werden dadurch nicht automatisch ungültig.
Wie die Klasse im Preisgespräch hilft
Die Klasse ist ein Ausgangspunkt für Fragen nach Gebäudehülle, Technik und künftigen Kosten. Aus ihr allein folgt kein Marktwert. Lage, Zustand, Grundstück und Vergleichsangebote bleiben entscheidend. Eine Studie zu bundesweiten Angebotspreisen liefert außerdem keinen ortsspezifischen Preisaufschlag für ein einzelnes Gebäude.
Häufige Fragen
Quellen und Rechtsstand · 11. September 2026

Bedarf oder Verbrauch? Die Ausweiswahl ab 2027
Bedarfs- und Verbrauchsausweis richtig unterscheiden: Voraussetzungen bis Ende 2026, neue Regeln ab 2027 und passende Unterlagen.

Immobilienwert und Energieeffizienz: Daten richtig lesen
Was eine Marktstudie über Energieklassen zeigt, wo ihre Grenzen liegen und wie Sie Energieeffizienz im Wertgespräch sinnvoll einordnen.
Noch unsicher bei Ihrem Energieausweis?
Stephan Grosser klärt mit Ihnen, welche Unterlagen für Ihr Objekt benötigt werden und wie der digitale Auftrag abläuft.
Dieser Beitrag wird fachlich von Stephan Grosser verantwortet.
Stephan Grosser verantwortet bei enerprio® die inhaltliche Einordnung zu Energieausweisen, GModG-Themen und vermarktungsrelevanten Prozessen für Makler, Verwalter und Immobilienprofis.
Erstellt am 6. Februar 2026. Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert am 11. September 2026.
Weitere Artikel zum Thema Marktanalyse

Sanierung rechnen: Amortisation und Rendite verstehen
Ein nachvollziehbares Rechenbeispiel mit Investition, Förderung, Einsparung und Sensitivität – ohne pauschale Renditeversprechen.
