Marktanalyse
    Rechts- und Fachstand: September 2026

    Energieklassen 2027: Wohn- und Nichtwohngebäude

    A+ bis H für Wohngebäude, neue A–G-Klassen für Nichtwohngebäude: Kennwerte, Grenzen und Vergleichbarkeit ab 1. Januar 2027.

    Erstellt: 6. Februar 2026
    Aktualisiert: 11. September 2026
    3 Min Lesezeit
    Artikelbild: Energieklassen 2027: Wohn- und Nichtwohngebäude – enerprio® Ratgeber für Immobilienprofis
    Rechtslage und praktische Einordnung
    Was gilt heute?

    Bei Wohngebäuden folgt die Klasse aus dem Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch.

    Was gilt ab 2027?

    Ab 1. Januar 2027 erhalten Nichtwohngebäude eigene Klassen nach dem Primärenergie-Referenzverhältnis.

    Was ist im Einzelfall zu prüfen?

    Eine Klasse ist weder eine Heizkostenprognose noch eine Garantie für einen Verkaufspreis. Alte und neue Berechnungen nicht ungeprüft vergleichen.

    Was Makler und Verwalter jetzt tun sollten

    Gebäudeart, Ausweistyp, Kennwert und Ausstellungsdatum gemeinsam nennen.

    Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Objekt?

    Prüfen Sie zuerst, ob ein passender gültiger Ausweis vorliegt. Für einen neuen Auftrag zeigt die Checkliste, welche Gebäudedaten, Fotos und Unterlagen Sie bereithalten sollten.

    Ein Buchstabe allein erklärt ein Gebäude nicht. Bei Wohngebäuden beruht die Effizienzklasse auf Endenergie. Für Nichtwohngebäude gilt ab 2027 eine andere Systematik. Wer die Skalen verwechselt, erklärt Käufern den Ausweis falsch.

    Wohngebäude: A+ bis H bleiben bestehen

    KlasseEndenergie in kWh/(m²·a)
    A+bis 30
    Aüber 30 bis 50
    Büber 50 bis 75
    Cüber 75 bis 100
    Düber 100 bis 130
    Eüber 130 bis 160
    Füber 160 bis 200
    Güber 200 bis 250
    Hüber 250

    Die gesetzlichen Grenzwerte sind bei der konkreten Ausstellung nach Anlage 10 anzuwenden. Ein Wert von beispielsweise 110 kWh/(m²·a) liegt in Klasse D. Der Flächenbezug ist die maßgebliche Gebäudenutzfläche; 110 mal Wohnfläche ergibt deshalb nicht ohne Weiteres den Jahresverbrauch oder die Heizkosten einer Wohnung.

    Nichtwohngebäude: eigene A–G-Skala ab 2027

    Klasse

    A

    Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
    bis 1,0; zusätzlich keine Emissionen aus fossiler Energie am Gebäudestandort

    Klasse

    B

    Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
    über 1,0 bis 1,48

    Klasse

    C

    Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
    über 1,48 bis 1,97

    Klasse

    D

    Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
    über 1,97 bis 2,46

    Klasse

    E

    Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
    über 2,46 bis 2,95

    Klasse

    F

    Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
    über 2,95 bis 3,5

    Klasse

    G

    Primärenergiebedarf / Referenzbedarf
    über 3,5

    Für das Referenzgebäude ist dabei nach § 86 Absatz 4 der Primärenergiefaktor 0,7 zu verwenden. Beispiel: 180 kWh/(m²·a) Primärenergiebedarf geteilt durch 100 kWh/(m²·a) Referenzbedarf ergibt 1,8 und damit Klasse C. Ein Wohngebäude mit 180 kWh/(m²·a) Endenergie würde dagegen in Klasse F liegen. Es handelt sich um unterschiedliche Maßstäbe.

    Warum neue Faktoren nicht automatisch eine bessere Klasse bedeuten

    Ab 2027 ändern sich unter anderem die Primärenergiefaktoren für Holz von 0,2 auf 0,7 und für Netzstrom von 1,8 auf 1,5. Vereinfacht würden 100 Einheiten Endenergie aus Holz damit statt 20 nun 70 Einheiten Primärenergie entsprechen. Diese isolierte Rechnung verändert nicht die Endenergie und belegt deshalb allein keinen Sprung der Wohngebäude-Klasse. Weitere Änderungen an Bilanzierung und Flächenbezug können neue Ergebnisse beeinflussen; alte Dokumente werden dadurch nicht automatisch ungültig.

    Wie die Klasse im Preisgespräch hilft

    Die Klasse ist ein Ausgangspunkt für Fragen nach Gebäudehülle, Technik und künftigen Kosten. Aus ihr allein folgt kein Marktwert. Lage, Zustand, Grundstück und Vergleichsangebote bleiben entscheidend. Eine Studie zu bundesweiten Angebotspreisen liefert außerdem keinen ortsspezifischen Preisaufschlag für ein einzelnes Gebäude.

    Häufige Fragen

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    Autor & fachliche Verantwortung

    Dieser Beitrag wird fachlich von Stephan Grosser verantwortet.

    Stephan Grosser verantwortet bei enerprio® die inhaltliche Einordnung zu Energieausweisen, GModG-Themen und vermarktungsrelevanten Prozessen für Makler, Verwalter und Immobilienprofis.

    Erstellt am 6. Februar 2026. Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert am 11. September 2026.

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