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    Photovoltaik und Energieausweis: Wie Solaranlagen die Bewertung verbessern

    6. Februar 2026
    11 Min Lesezeit
    Stephan Grosser
    Photovoltaik und Energieausweis: Wie Solaranlagen die Bewertung verbessern

    Eine PV-Anlage kann die Energieeffizienzklasse im Energieausweis deutlich verbessern -- aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Was Sie über die Anrechnung im Bedarfs- und Verbrauchsausweis wissen müssen.

    Photovoltaik boomt in Deutschland -- und das aus gutem Grund. Neben der direkten Stromkostenersparnis wirkt sich eine PV-Anlage auch auf den Energieausweis aus. Die Bewertung im Energieausweis ist wiederum entscheidend für den Immobilienwert, die Vermietbarkeit und -- ab 2026/2027 -- für die Einhaltung der EU-Mindesteffizienzstandards. Doch die Anrechnung von Solarstrom im Energieausweis folgt komplexen Regeln, die sich je nach Ausweistyp, Gebäudeart und Nutzung unterscheiden. Dieser Artikel bringt Klarheit.

    PV im Bedarfsausweis: Direkte Verbesserung des Primärenergiebedarfs

    Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes auf Basis seiner Bausubstanz und Anlagentechnik berechnet. Hier kann eine Photovoltaikanlage positiv berücksichtigt werden: Die erwarteten Erträge der Anlage werden vom Jahresprimärenergiebedarf abgezogen. Das verbessert die Energieeffizienzklasse direkt und messbar.

    Voraussetzung: Die PV-Anlage muss gebäudenah erzeugen, also im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude stehen -- in der Regel auf dem Dach oder an der Fassade des bewerteten Gebäudes. Anlagen auf benachbarten Grundstücken oder in einem Solarpark werden nicht berücksichtigt.

    ☀️Wichtige Unterscheidung: Neubauten vs. Bestandsgebäude

    Nach § 23 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) darf Strom aus erneuerbaren Energien bei Neubauten ("zu errichtende Gebäude") bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs in Abzug gebracht werden. Für Bestandsgebäude existiert keine vergleichbar eindeutige Regelung im GEG. In der Praxis wird die PV-Anlage beim Bestandsgebäude dennoch vom Energieberater berücksichtigt, wenn sie den Eigenverbrauch des Gebäudes deckt -- die Handhabung variiert jedoch.

    PV im Verbrauchsausweis: Nur indirekte Wirkung

    Beim Verbrauchsausweis basiert die Bewertung auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Hier wird die PV-Anlage zwar dokumentiert, hat aber keine direkte rechnerische Relevanz für die ausgewiesene Energieeffizienzklasse. Der Grund: Der Verbrauchsausweis zeigt den gemessenen Endenergieverbrauch, nicht den berechneten Bedarf.

    Eine indirekte Wirkung kann die PV-Anlage dennoch haben: Wenn der Solarstrom zum Betrieb einer Wärmepumpe oder anderer Heizungsunterstützung verwendet wird und dadurch der gemessene Endenergieverbrauch (Strom, Gas, Öl) sinkt, wirkt sich das auf den Verbrauchsausweis aus. Reine Einspeisung ins Netz verbessert den Verbrauchsausweis jedoch nicht.

    Vorher/Nachher: Wie PV die Energieeffizienzklasse beeinflusst

    Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch, wie sich eine typische PV-Anlage auf den Bedarfsausweis eines Einfamilienhauses auswirken kann. Die Werte sind Orientierungswerte -- die tatsächliche Verbesserung hängt von der Anlagengröße, Dachausrichtung, Eigenverbrauchsquote und der Gesamtbilanz des Gebäudes ab.

    SzenarioPrimärenergiebedarf (kWh/m²a)EnergieeffizienzklasseVeränderung
    EFH Baujahr 1975 (unsaniert, Gasheizung)220G---
    + PV-Anlage 10 kWp (nur PV, keine weiteren Maßnahmen)185 -- 200F1 Klasse besser
    + PV + Wärmepumpe (statt Gas)50 -- 80A -- B5 -- 6 Klassen besser
    EFH Baujahr 1995 (Gasheizung, teilsaniert)140E---
    + PV-Anlage 10 kWp110 -- 125D1 Klasse besser
    + PV + Wärmepumpe30 -- 55A4 -- 5 Klassen besser
    EFH Neubau KfW 55 + PV + Wärmepumpe15 -- 30A+Spitzenklasse

    Die Tabelle verdeutlicht: Eine PV-Anlage allein bewirkt im Bedarfsausweis typischerweise eine Verbesserung um ein bis zwei Klassen. Den wirklich großen Sprung bringt die Kombination aus PV und Wärmepumpe -- weil dann der Eigenverbrauch des PV-Stroms direkt den fossilen Energiebedarf ersetzt und den Primärenergiefaktor erheblich senkt.

    Eigenverbrauch vs. Einspeisung: Was zählt im Energieausweis?

    Ein häufiges Missverständnis: Nicht der gesamte PV-Ertrag verbessert den Energieausweis, sondern nur der Eigenverbrauch. Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, wird bei der Berechnung des Energieausweises nicht gegengerechnet. Die Logik dahinter: Der Energieausweis bewertet die Effizienz des Gebäudes, nicht seine Rolle als Kraftwerk.

    In der Praxis liegt die Eigenverbrauchsquote eines typischen Einfamilienhauses ohne Batteriespeicher bei etwa 25--35 %. Mit Batteriespeicher steigt sie auf 50--70 %. Für die Optimierung des Energieausweises kann sich die Investition in einen Speicher also doppelt lohnen: besserer Energieausweis und höhere wirtschaftliche Rendite durch vermiedenen Netzbezug.

    🔋PV + Speicher + Wärmepumpe = Maximum

    Die optimale Kombination für den Energieausweis ist: PV-Anlage + Batteriespeicher + Wärmepumpe. Der PV-Strom treibt die Wärmepumpe an, der Speicher überbrückt sonnenarme Stunden. Im Bedarfsausweis sinkt der Primärenergiebedarf massiv, weil der Primärenergiefaktor für PV-Eigenstrom nahe null liegt, während Gas bei 1,1 und Netzstrom bei 1,8 liegt.

    Solarpflicht in Deutschland: Was gilt 2026?

    Die Solarpflicht ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern variiert von Bundesland zu Bundesland. Aktuell gilt eine Solarpflicht für private Wohngebäude in sechs Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Regelungen unterscheiden sich im Detail erheblich.

    BundeslandNeubauDachsanierungBesonderheiten
    Baden-WürttembergJa (seit 2022)Ja (seit 2023)Gilt auch bei grundlegender Dachsanierung
    BerlinJa (seit 2023)Ja (bei Dachumbau)Mindestens 30 % der Bruttodachfläche
    BremenJaTeilweiseGilt für Neubauten und größere Umbauten
    HamburgJa (seit 2023)Ja (seit 2024)Mind. 30 % der Dachfläche mit Solaranlage
    NiedersachsenJaTeilweiseGewerbliche Neubauten seit 2023, Wohngebäude 2025
    NRWJa (seit 2025)Ab 2026Neubauten ab 50 m² Dachfläche

    Auf EU-Ebene bringt die novellierte Gebäuderichtlinie (EPBD) weitere Pflichten: Bis Ende 2026 müssen öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude über 250 m² mit Solartechnik ausgestattet werden, sofern dies technisch machbar ist. Für neue Wohngebäude gilt die EU-weite Solarpflicht spätestens ab Ende 2029.

    Checkliste: PV-Anlage und Energieausweis optimieren

    • Bedarfsausweis wählen: Nur im Bedarfsausweis wird die PV-Anlage rechnerisch berücksichtigt. Beim Verbrauchsausweis hat sie keinen direkten Einfluss auf die Energieeffizienzklasse.
    • Eigenverbrauch maximieren: Nur der Eigenverbrauch zählt im Energieausweis. Batteriespeicher und intelligente Steuerung erhöhen die Quote von 25--35 % auf 50--70 %.
    • PV mit Wärmepumpe kombinieren: Die Kombination senkt den Primärenergiebedarf am stärksten, weil der PV-Eigenstrom einen Primärenergiefaktor nahe null hat.
    • Anlagengröße an Verbrauch anpassen: Eine überdimensionierte Anlage verbessert den Energieausweis nicht proportional, da nur der Eigenverbrauchsanteil zählt.
    • Dachausrichtung prüfen: Süd- und Ost-West-Ausrichtungen sind optimal. Auch Norddächer können bei flacher Neigung wirtschaftlich sein, bringen aber weniger Ertrag für den Energieausweis.
    • Energieberater einbinden: Lassen Sie die PV-Anlage vom Energieberater in die Berechnung des Bedarfsausweises einbeziehen -- nur so erscheint der Vorteil offiziell im Ausweis.

    Kosten und Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage 2026

    Eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus (8--12 kWp) kostet inklusive Montage zwischen 12.000 und 20.000 Euro. Mit Batteriespeicher (5--10 kWh) kommen weitere 5.000 bis 12.000 Euro hinzu. Die Einspeisevergütung liegt für Anlagen bis 10 kWp aktuell bei etwa 8 Cent pro kWh, während der vermiedene Netzbezug je nach Tarif 30--40 Cent pro kWh wert ist. Bei einer typischen Anlage mit 10 kWp und einem Jahresertrag von ca. 10.000 kWh ergibt sich bei 30 % Eigenverbrauch eine jährliche Ersparnis von rund 900--1.200 Euro aus Eigenverbrauch plus ca. 560 Euro aus Einspeisevergütung.

    Die Amortisationszeit einer PV-Anlage ohne Speicher liegt damit bei etwa 10--13 Jahren, mit Speicher bei 12--16 Jahren. Die Lebensdauer der Module beträgt 25--30 Jahre, die der Wechselrichter ca. 15 Jahre. Über die gesamte Lebensdauer betrachtet erwirtschaftet eine PV-Anlage also einen erheblichen Überschuss. Und der Nebeneffekt -- die Verbesserung des Energieausweises -- kommt kostenlos obendrauf.

    Sonderthema: PV-Anlage bei Mehrfamilienhäusern und WEG

    Für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Installation einer PV-Anlage seit der WEG-Reform 2020 deutlich einfacher geworden. Ein Beschluss mit einfacher Mehrheit reicht aus, um eine PV-Anlage auf dem Gemeinschaftsdach zu installieren. Für den Energieausweis des gesamten Gebäudes wirkt sich die PV-Anlage positiv aus, da der Primärenergiebedarf des Gesamtgebäudes sinkt. Für Hausverwaltungen ist das ein doppeltes Argument: geringere Nebenkosten für alle Bewohner und ein besserer Energieausweis, der den Wert jeder einzelnen Wohneinheit steigert.

    Mit dem Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (nach EnWG) können Bewohner den PV-Strom direkt vom Dach beziehen, ohne einen Energieliefervertrag im klassischen Sinn. Das vereinfacht die Abwicklung und erhöht die Eigenverbrauchsquote des Gebäudes erheblich -- was wiederum den Energieausweis verbessert.

    Ab Mai 2026: Neue Energieausweis-Skala A bis G

    Die EPBD-Novelle bringt eine weitere wichtige Änderung: Ab Mai 2026 wird die bisherige deutsche Energieausweis-Skala (A+ bis H) durch eine EU-weit harmonisierte Skala von A bis G ersetzt. Klasse A steht dabei für Nullemissionsgebäude, Klasse G für die energetisch schlechtesten Gebäude im nationalen Bestand. Diese Umstellung wird die Einordnung vieler Gebäude verändern -- und die Bedeutung der PV-Anlage für eine gute Einstufung weiter steigern.

    Was bedeutet das für Immobilienmakler und Verwalter?

    • Verkaufsargument PV-Anlage: Ein Gebäude mit PV-Anlage hat einen besseren Energieausweis, niedrigere Betriebskosten und ist zukunftssicherer reguliert. Kommunizieren Sie diese Vorteile aktiv im Exposé.
    • Bedarfsausweis empfehlen: Wenn das Gebäude eine PV-Anlage hat, lohnt sich der Bedarfsausweis oft mehr als der Verbrauchsausweis, weil die PV dort rechnerisch berücksichtigt wird.
    • WEG-Verwaltungen: Beraten Sie Eigentümergemeinschaften aktiv zum Thema PV. Die Möglichkeit zur Installation auf Gemeinschaftseigentum und die Verbesserung des Energieausweises sind starke Argumente für die Eigentümerversammlung.
    • Kombination mit Wärmepumpe: Weisen Sie auf die Synergieeffekte hin. PV + Wärmepumpe hebt die Energieklasse drastisch an und wird bis zu 70 % gefördert.
    • Solarpflicht beachten: In sechs Bundesländern ist PV bei Neubau oder Dachsanierung bereits Pflicht. Prüfen Sie vor jedem Projekt, welche Regelung gilt.

    📑Achtung beim Verbrauchsausweis

    Wenn Sie einen Verbrauchsausweis für ein Gebäude mit PV-Anlage ausstellen lassen, wird die PV-Anlage dort zwar vermerkt, verbessert die Bewertung aber nicht direkt. Für Gebäude mit PV empfehlen wir daher den Bedarfsausweis -- er bildet die energetischen Vorteile der Solaranlage vollständig ab.

    Primärenergiefaktoren: Warum PV den Energieausweis so stark verbessert

    Um zu verstehen, warum PV im Bedarfsausweis so wirkungsvoll ist, muss man die Primärenergiefaktoren kennen. Der Bedarfsausweis bewertet nicht den Endenergieverbrauch, sondern den Primärenergiebedarf -- also die Gesamtenergie einschließlich Erzeugung, Transport und Umwandlungsverluste. Erdgas hat einen Primärenergiefaktor von 1,1, Heizöl von 1,1 und Netzstrom von 1,8. PV-Eigenstrom hingegen hat einen Faktor nahe null, da keine vorgelagerte Kette existiert. Wenn eine Wärmepumpe mit PV-Eigenstrom betrieben wird, sinkt der Primärenergiebedarf daher drastisch -- deutlich stärker als es die reine Endenergieeinsparung vermuten lässt.

    Ein Beispiel: Eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 benötigt 4.000 kWh Strom, um 14.000 kWh Wärme zu erzeugen. Mit Netzstrom ergibt das einen Primärenergiebedarf von 7.200 kWh (4.000 x 1,8). Wird die gleiche Wärmepumpe zu 60 Prozent mit PV-Eigenstrom betrieben, sinkt der Primärenergiebedarf auf nur 2.880 kWh (1.600 x 1,8). Das ist ein Unterschied, der im Energieausweis zwei bis drei Klassen ausmachen kann.

    Fazit: PV lohnt sich -- auch für den Energieausweis

    Eine Photovoltaikanlage verbessert den Energieausweis, senkt die Betriebskosten und steigert den Immobilienwert. Im Bedarfsausweis wird die PV-Anlage direkt rechnerisch berücksichtigt und kann die Energieeffizienzklasse um eine bis zwei Stufen heben. In Kombination mit einer Wärmepumpe sind Sprünge von fünf bis sechs Klassen möglich -- von G auf A oder B. Der Schlüssel dazu sind die günstigen Primärenergiefaktoren des PV-Eigenstroms, die den rechnerischen Energiebedarf im Ausweis massiv senken.

    Mit der zunehmenden Solarpflicht in vielen Bundesländern und den kommenden EU-Vorgaben wird PV für Gebäudeeigentümer ohnehin zum Standard. Wer jetzt investiert, profitiert von den aktuellen Förderungen und sichert den Gebäudewert langfristig ab. Für Makler und Verwalter ist die Kenntnis der PV-Auswirkungen auf den Energieausweis ein wertvolles Beratungsinstrument -- nutzen Sie es aktiv in der Beratung Ihrer Kunden und bei der Erstellung von Exposés.

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