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    Die 10 häufigsten Fehler beim Energieausweis – und wie man sie vermeidet

    06. Februar 2026
    14 Min Lesezeit
    Stephan Grosser
    Die 10 häufigsten Fehler beim Energieausweis – und wie man sie vermeidet

    Fehlende Pflichtangaben, falscher Ausweistyp, abgelaufene Gültigkeit: Diese Fehler kosten Makler und Verwalter bares Geld. Eine praxisnahe Übersicht mit konkreten Lösungen für jeden einzelnen Fehler.

    Der Energieausweis klingt unkompliziert: bestellen, vorlegen, fertig. In der Praxis passieren jedoch erstaunlich viele Fehler - und die können richtig teuer werden. Bußgelder bis 10.000 EUR, Abmahnungen durch die Deutsche Umwelthilfe und im schlimmsten Fall Schadensersatzforderungen von Käufern sind reale Risiken. Wir haben die 10 häufigsten Fehler zusammengestellt, die uns in der täglichen Arbeit mit Maklern und Hausverwaltungen begegnen - inklusive konkreter Lösungen.

    Bevor wir in die Details gehen, hier die zehn Fehler im Schnellüberblick. Jeder einzelne kann erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:

    • Fehler 1: Pflichtangaben in der Immobilienanzeige fehlen oder sind unvollständig
    • Fehler 2: Falscher Ausweistyp bestellt (Verbrauch statt Bedarf oder umgekehrt)
    • Fehler 3: Abgelaufenen Energieausweis verwenden (Gültigkeit: 10 Jahre)
    • Fehler 4: Falsche oder unvollständige Angaben bei der Bestellung liefern
    • Fehler 5: Energieausweis nicht rechtzeitig vor der Vermarktung vorliegen haben
    • Fehler 6: Energieausweis nach Vertragsschluss nicht an Käufer/Mieter übergeben
    • Fehler 7: Verbrauchsausweis trotz Leerstand der Immobilie bestellen
    • Fehler 8: Billig-Energieausweis ohne DIBt-Registrierung akzeptieren
    • Fehler 9: Modernisierungsempfehlungen im Ausweis komplett ignorieren
    • Fehler 10: Nichtwohngebäude und Wohngebäude bei der Bestellung verwechseln

    Fehler 1: Pflichtangaben in der Immobilienanzeige fehlen

    Der mit Abstand häufigste Fehler. Nach § 87 GEG müssen in jeder kommerziellen Immobilienanzeige - ob auf ImmoScout24, in der Zeitung oder auf der eigenen Website - folgende Angaben aus dem Energieausweis stehen: Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), der Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/(m²·a), der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse (A+ bis H).

    In der Praxis fehlt besonders häufig die Energieeffizienzklasse oder die Art des Ausweises. Manche Makler schreiben nur "Energieausweis vorhanden" - das reicht nicht.

    ⚠️Abmahngefahr

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) durchsucht systematisch Immobilienportale nach fehlenden Pflichtangaben und verschickt hunderte Abmahnungen pro Jahr. Auch Wettbewerber können abmahnen. Eine Abmahnung kostet schnell 1.000-2.000 EUR an Anwaltsgebühren - zusätzlich zum möglichen Bußgeld von bis zu 10.000 EUR.

    Fehler 2: Falscher Ausweistyp bestellt

    Nicht jeder Eigentümer darf zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis frei wählen. Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und die energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen. Auch bei Neubauten ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen.

    Wer hier den falschen Ausweis bestellt, hat ein ungültiges Dokument in der Hand. Das bedeutet: erneut bestellen, erneut bezahlen - und in der Zwischenzeit steht die Vermarktung still oder läuft mit einem rechtswidrigen Exposé.

    💡Lösung

    Prüfen Sie vor der Bestellung: Baujahr vor 1978 UND maximal 4 Wohneinheiten UND keine nachweisliche Sanierung nach WSchV 1977? Dann ist der Bedarfsausweis Pflicht. Bei 5+ Wohneinheiten oder Gebäuden ab 1978 besteht Wahlfreiheit. Im Zweifel ist der Bedarfsausweis die sicherere Wahl.

    Fehler 3: Abgelaufenen Energieausweis verwenden

    Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Danach sind sie wertlos. Das klingt selbstverständlich, aber in der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Makler einen abgelaufenen Ausweis vom Eigentümer erhalten und ihn ungeprüft verwenden. Besonders tückisch: Die ersten Energieausweise nach der EnEV 2007 liefen ab 2017/2018 aus. Viele dieser Ausweise wurden nie erneuert.

    Ein abgelaufener Energieausweis ist rechtlich gleichbedeutend mit keinem Energieausweis. Es drohen die gleichen Bußgelder und Abmahnungen.

    Fehler 4: Falsche oder unvollständige Angaben bei der Bestellung

    Die Qualität des Energieausweises steht und fällt mit den eingegebenen Daten. Beim Verbrauchsausweis sind die Verbrauchsdaten der letzten drei vollständigen Kalenderjahre nötig. Fehlt ein Jahr, steht das Gebäude leer oder wurde die Heizung gewechselt, können die Werte verfälscht sein.

    Beim Bedarfsausweis sind korrekte Angaben zu Baujahr, Wandaufbau, Dämmung, Fenstertyp und Heizungsanlage entscheidend. Viele Eigentümer kennen diese Details nicht oder schätzen falsch. Das führt zu einem Ausweis, der die Realität nicht korrekt abbildet.

    💡Lösung

    Unterstützen Sie Ihre Kunden bei der Datenerhebung. Eine kurze Checkliste mit den benötigten Angaben hilft: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (Verbrauchsausweis) bzw. Bauunterlagen, Sanierungsnachweise und Fotos der Heizungsanlage (Bedarfsausweis). Je besser die Daten, desto realistischer und oft auch besser der Energieausweis.

    Fehler 5: Energieausweis nicht rechtzeitig vorliegen haben

    Der Energieausweis muss bereits bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden (§ 80 Abs. 4 GEG). Nicht erst auf Nachfrage. Nicht erst beim Notartermin. Viele Makler bestellen den Energieausweis erst, wenn die Vermarktung bereits läuft - und stehen dann bei der ersten Besichtigung ohne gültiges Dokument da.

    Noch kritischer: Die Pflichtangaben müssen schon in der Anzeige stehen. Das heißt, Sie brauchen den Energieausweis bevor die erste Anzeige geschaltet wird.

    Fehler 6: Energieausweis nach Vertragsschluss nicht übergeben

    Nach § 80 Abs. 5 GEG muss der Energieausweis oder eine Kopie unverzüglich nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden. In der Praxis geht das im Trubel des Notartermins oder des Mietvertragsabschlusses häufig unter. Der Eigentümer haftet - aber als Makler tragen Sie eine Mitverantwortung und riskieren Ihre Reputation.

    Fehler 7: Verbrauchsausweis bei Leerstand bestellen

    Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkosten der letzten drei Jahre. Stand die Immobilie längere Zeit leer, fehlen die Verbrauchsdaten - oder sie sind so niedrig, dass der Ausweis ein unrealistisch gutes Bild zeichnet. Das kann im Nachhinein zum Problem werden, wenn der Käufer feststellt, dass die realen Heizkosten deutlich höher liegen.

    ⚠️Haftungsrisiko

    Wurde ein Verbrauchsausweis mit unrealistisch niedrigen Werten aufgrund von Leerstand erstellt, kann der Käufer unter Umständen Schadensersatz fordern - insbesondere wenn er nachweisen kann, dass die tatsächlichen Energiekosten erheblich über den Angaben im Ausweis liegen. In diesem Fall ist der Bedarfsausweis die richtige Wahl.

    Fehler 8: Billig-Energieausweis ohne DIBt-Registrierung

    Im Internet gibt es Energieausweise ab 29,90 EUR. Das klingt verlockend, birgt aber Risiken. Jeder Energieausweis muss beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden und eine Registriernummer erhalten. Billig-Anbieter sparen manchmal an der Qualitätskontrolle oder arbeiten mit nicht qualifizierten Ausstellern.

    Ein Energieausweis ohne gültige Registriernummer ist rechtlich unwirksam. Prüfen Sie die Registriernummer auf dem Ausweis - sie beginnt mit den Buchstaben der Ausweisart und einer fortlaufenden Nummer.

    Fehler 9: Modernisierungsempfehlungen ignorieren

    Jeder Energieausweis enthält ab Seite 4 Modernisierungsempfehlungen (bei Bedarfsausweisen) oder zumindest kurze Hinweise. Viele Makler und Eigentümer ignorieren diese Seiten komplett. Das ist ein verpasste Chance: Die Empfehlungen zeigen dem Käufer, welche konkreten Maßnahmen den Energieverbrauch senken - und Sie können diese als Beratungsleistung nutzen.

    Umgekehrt kann es problematisch sein, wenn der Ausweis teure Sanierungsempfehlungen enthält, die der Makler dem Käufer verschweigt. Transparenz schafft Vertrauen.

    Fehler 10: Nichtwohngebäude und Wohngebäude verwechseln

    Bei Mischnutzung (z. B. Wohnung über Gewerbe) oder reinen Gewerbeimmobilien gelten andere Regeln. Nichtwohngebäude benötigen getrennte Angaben für Wärme und Strom. Die Energieeffizienzklassen werden anders berechnet. Wer hier den falschen Ausweistyp bestellt, hat ein ungültiges Dokument.

    FehlerBußgeld (max.)HäufigkeitVermeidbarkeit
    Fehlende Pflichtangaben in AnzeigeBis 10.000 EURSehr häufigEinfach - Template nutzen
    Falscher AusweistypBis 10.000 EURHäufigEinfach - Regeln prüfen
    Abgelaufener AusweisBis 10.000 EURHäufigEinfach - Datum prüfen
    Falsche Daten im AusweisBis 10.000 EURMittelMittel - Sorgfalt bei Eingabe
    Nicht rechtzeitig vorlegenBis 10.000 EURHäufigEinfach - Frühzeitig bestellen
    Nicht übergebenBis 10.000 EURMittelEinfach - Prozess etablieren
    Verbrauchsausweis bei LeerstandBis 10.000 EURSeltenEinfach - Bedarfsausweis wählen
    Billig-Ausweis ohne RegistrierungBis 5.000 EURMittelEinfach - Seriösen Anbieter wählen
    Modernisierungsempfehlungen ignorierenKein BußgeldSehr häufigEinfach - Seite 4 lesen
    Wohn-/Nichtwohngebäude verwechseltBis 10.000 EURSeltenMittel - Nutzung prüfen

    Ihre Sofort-Checkliste: So vermeiden Sie alle 10 Fehler

    Wenn Sie die folgenden Punkte bei jedem neuen Objekt systematisch abarbeiten, sind Sie gegen alle genannten Fehler abgesichert. Diese Checkliste können Sie ausdrucken und an jeden Vermarktungsprozess anheften:

    • Energieausweis vom Eigentümer anfordern und Gültigkeit prüfen (Ausstellungsdatum + 10 Jahre)
    • Ausweistyp prüfen: Stimmt er mit den gesetzlichen Anforderungen überein? (Baujahr, Anzahl WE, Sanierungsstatus)
    • Registriernummer auf dem Ausweis vorhanden und plausibel?
    • Alle 5 Pflichtangaben für die Immobilienanzeige extrahieren: Ausweisart, Endenergie, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse
    • Pflichtangaben in das Anzeigentemplate übertragen - vor Schaltung der Anzeige
    • Energieausweis als Ausdruck für die Besichtigung vorbereiten
    • Nach Vertragsschluss: Übergabe des Originals oder einer Kopie an Käufer/Mieter dokumentieren
    • Modernisierungsempfehlungen (Seite 4-5 des Ausweises) lesen und in die Beratung einbeziehen

    Was sich ab Mai 2026 ändert

    Mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) in nationales Recht bis spätestens 29. Mai 2026 kommen weitere Änderungen: Die Energieeffizienzskala wird von A+ bis H auf A bis G umgestellt. Energieausweise werden auch bei der Verlängerung von Mietverträgen und bei größeren Renovierungen Pflicht. Bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre 10-jährige Gültigkeit.

    Für Makler und Verwalter bedeutet das: Es wird in Zukunft mehr Situationen geben, in denen ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Wer heute schon einen sauberen Prozess hat, ist bestens vorbereitet. Wer die oben genannten Fehler bis dahin nicht abgestellt hat, läuft in ein deutlich höheres Risiko, denn mit den neuen Pflichten steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Kontrollen und Abmahnungen.

    📋Zusammenfassung: Die 3 goldenen Regeln

    1. Energieausweis VOR der ersten Anzeige bestellen. 2. Alle 5 Pflichtangaben in JEDE Immobilienanzeige aufnehmen. 3. Bei Unsicherheit über den Ausweistyp den Bedarfsausweis wählen - er ist immer zulässig und wird von Käufern ernster genommen.

    Fazit: Fehler vermeiden ist günstiger als Bußgelder zahlen

    Alle 10 Fehler haben eines gemeinsam: Sie sind vermeidbar. Mit einem klaren Prozess, einer Checkliste für Pflichtangaben und einem zuverlässigen Energieausweis-Partner lassen sich Bußgelder, Abmahnungen und Reputationsschäden komplett ausschließen. Die Investition in korrekte Energieausweise ist minimal im Vergleich zu den potenziellen Kosten eines einzigen Fehlers.

    enerprio® macht es einfach

    Mit enerprio® bestellen Sie rechtssichere Energieausweise - DIBt-registriert, mit vollständigen Pflichtangaben für Ihr Exposé und Best-Case-Optimierung. Wir prüfen automatisch, welcher Ausweistyp für Ihr Objekt korrekt ist, und liefern in der Regel innerhalb weniger Werktage.

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