Die Registrierung von Energieausweisen in Deutschland: Prozess, Kontrolle und Verifizierung für Verbraucher
Der Energieausweis ist ein unverzichtbares Dokument im deutschen Immobilienmarkt. Er bietet einen standardisierten Überblick über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2014 müssen alle Energieausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden und erhalten eine eindeutige Registriernummer. Diese Maßnahme dient der Qualitätssicherung und soll sicherstellen, dass Verbraucher verlässliche Informationen zur Energieeffizienz von Gebäuden erhalten. Doch wie funktioniert dieser Registrierungsprozess genau, und wie können Endverbraucher prüfen, ob ein ihnen vorgelegter Energieausweis tatsächlich echt ist? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Registrierung von Energieausweisen und gibt praktische Hinweise zur Verifizierung ihrer Echtheit.
Rechtliche Grundlagen und historische Entwicklung
Die Registrierungspflicht für Energieausweise wurde mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013 geschaffen und trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Diese Verpflichtung entsprang der europäischen Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU), die vorsieht, dass alle EU-Mitgliedstaaten ein Kontrollsystem für Energieausweise einführen müssen11. Seit dem 1. November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst hat12. Das GEG regelt weiterhin die Registrierungspflicht für Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen.
Der zentrale Gedanke hinter dieser Registrierungspflicht ist die Qualitätssicherung. Das System soll gewährleisten, dass Energieausweise nach einheitlichen Standards erstellt werden und die enthaltenen Informationen verlässlich sind. Durch die Registrierung und die damit verbundene Möglichkeit zur stichprobenartigen Kontrolle soll die Qualität der Ausweise verbessert und Missbrauch verhindert werden.
Die DIBt-Registriernummer: Definition und Funktion
Die DIBt-Registriernummer ist eine eindeutige Kennung, die für jeden Energieausweis und Inspektionsbericht vergeben wird. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ausgestellt und dient der Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit. Seit 2014 ist es Pflicht, dass alle Energieausweise und Inspektionsberichte eine solche Nummer tragen3. Die Registriernummer erscheint auf der ersten Seite des Energieausweises und ermöglicht die eindeutige Zuordnung des Dokuments zu einem Gebäude und seinem Aussteller4.
Die Hauptziele der DIBt-Registriernummer sind vielfältig. Sie dient in erster Linie der Qualitätssicherung, indem Energieausweise systematisch erfasst und stichprobenartig überprüft werden können. Zudem sorgt sie für Transparenz, da jede Registriernummer einer natürlichen Person als Aussteller zugeordnet ist. Nicht zuletzt verhindert sie Missbrauch, da Manipulationen und die Ausstellung unrechtmäßiger Energieausweise durch die klare Zuordnung erschwert werden3.
Der Registrierungsprozess für Aussteller
Für Aussteller von Energieausweisen beginnt der Prozess mit der Registrierung beim DIBt. Diese erfolgt online über die Website des Instituts, wo der Aussteller ein Benutzerkonto anlegen muss. Für die Registrierung werden Name, Anschrift, Firmenanschrift sowie eine E-Mail-Adresse benötigt, die für das Login und den zukünftigen Informationsaustausch mit dem DIBt erforderlich ist19.
Nachdem der Aussteller sein Konto angelegt hat, kann er für dieses Konto Registriernummern beantragen. Er kann eine oder mehrere Nummern auf einmal beantragen. Für jede Nummer wird derzeit eine Gebühr von 6,90 € erhoben. Erst nach der Bezahlung können die Registriernummern für einen neuen Energieausweis verwendet werden1.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anmeldung bei der Registrierstelle auf eigene Verantwortung erfolgt. Das DIBt überprüft im Rahmen der Anmeldung nicht, ob der Nutzer tatsächlich zur Ausstellung von Energieausweisen oder Inspektionsberichten berechtigt ist7. Dies liegt in der Verantwortung des Ausstellers selbst.
Stichprobenkontrolle von Energieausweisen
Ein zentrales Element der Qualitätssicherung ist die stichprobenartige Kontrolle der registrierten Energieausweise. Diese erfolgt in drei Stufen mit unterschiedlicher Prüftiefe357:
Stufe 1 – Validitätsprüfung: Hierbei handelt es sich um eine rein elektronische Überprüfung durch das DIBt. Die eingegebenen Daten und Ergebnisse werden auf Plausibilität geprüft. Dazu müssen Aussteller die geforderten Daten nach einem definierten Kontrolldateischema auf ihr Benutzerkonto hochladen37.
Stufe 2 – Vertiefte Prüfung: In dieser Stufe erfolgt eine detaillierte Analyse der zugrundeliegenden Berechnungen. Diese Kontrolle wird nicht vom DIBt, sondern von den Landesbehörden durchgeführt37.
Stufe 3 – Vor-Ort-Prüfung: In einigen Fällen prüfen Behörden vor Ort, ob die Angaben im Energieausweis mit den Gegebenheiten des Gebäudes übereinstimmen3. Auch diese Kontrolle wird von den Landesbehörden durchgeführt.
Die Stichprobenziehung für jede Kontrollstufe erfolgt automatisiert und per Zufall. Die Ziehung erfolgt über alle Ausweisarten und Bundesländer hinweg. Die Anzahl der Stichproben wird vom jeweiligen Bundesland festgelegt. Dabei steigt die Wahrscheinlichkeit, gezogen zu werden, proportional mit der Anzahl der registrierten Ausweise7.
Berechtigte Aussteller von Energieausweisen
Nicht jede Person ist berechtigt, Energieausweise oder Inspektionsberichte auszustellen. Das GEG definiert klar, welche Berufsgruppen dazu befugt sind. Zu den berechtigten Personen gehören unter anderem316:
Architekten und Ingenieure, die über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Handwerksmeister, besonders in den Gewerken Heizung, Lüftung und Sanitärtechnik, sind ebenfalls häufig berechtigt. Darüber hinaus dürfen auch Fachpersonen mit Zusatzqualifikationen Energieausweise ausstellen.
Gemäß § 88 GEG können unter bestimmten Bedingungen auch Elektrotechniker, Maschinenbauer, Physiker und Schornsteinfeger zur Ausstellung berechtigt sein. Gemeinsame Voraussetzung ist, dass sie entweder einen Ausbildungsschwerpunkt „energiesparendes Bauen" haben, über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus verfügen oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für ein relevantes Sachgebiet sind16.
Es ist wichtig zu beachten, dass das DIBt die Berechtigung der Aussteller nicht aktiv überprüft. Es liegt in der Verantwortung der Aussteller, sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen37.
Wie Endverbraucher die Echtheit eines Energieausweises prüfen können
Für Endverbraucher ist es wichtig zu wissen, wie sie die Echtheit eines ihnen vorgelegten Energieausweises überprüfen können. Obwohl es keinen öffentlich zugänglichen Dienst gibt, der eine direkte Validierung der Registriernummer ermöglicht, können Verbraucher dennoch verschiedene Merkmale prüfen, um die Echtheit des Dokuments zu beurteilen.
Zunächst sollten Verbraucher kontrollieren, ob der Energieausweis eine DIBt-Registriernummer auf der ersten Seite enthält4. Ohne diese Nummer ist der Ausweis nicht gültig, sofern er nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde. Außerdem sollte der Ausweis den Namen, die Anschrift und die Berufsbezeichnung des Ausstellers sowie das Ausstellungsdatum enthalten und eigenhändig oder durch eine digitale Signatur unterschrieben sein13.
Ein weiteres wichtiges Merkmal ist die Gültigkeit des Energieausweises. Ein Energieausweis ist für zehn Jahre gültig416. Verbraucher sollten daher das Ausstellungsdatum überprüfen und sicherstellen, dass der Ausweis noch nicht abgelaufen ist.
Verbraucher können auch auf formale Kriterien achten. Ein echter Energieausweis enthält auf mehreren Seiten Angaben zur Energieeffizienz des Gebäudes, zu den verwendeten Heizstoffen sowie Energiekennwerte. Neuere Ausweise für Wohngebäude führen zudem eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf13. Die Energieeffizienz des Gebäudes wird auf einer Farbskala von grün bis rot dargestellt12.
Bei Zweifeln an der Echtheit eines Energieausweises können sich Verbraucher an die zuständige Kontrollbehörde wenden. In den meisten Bundesländern handelt es sich dabei um die (Untere) Bauaufsichtsbehörde16. In einigen Bundesländern sind spezielle Behörden zuständig, wie beispielsweise in Bremen der Senator bzw. die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau oder in Hamburg die Umweltbehörde16.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW werden immer wieder Energieausweise von den Behörden per Registriernummer stichprobenartig kontrolliert8. Dies trägt zur Sicherstellung der Qualität und Echtheit der ausgestellten Energieausweise bei.
Folgen von ungültigen oder fehlenden Energieausweisen
Die Nicht-Einhaltung der Vorschriften bezüglich des Energieausweises kann erhebliche Konsequenzen haben. Wenn ein Energieausweis nicht rechtzeitig vorliegt oder nicht korrekt ist, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro – so besagt es das GEG in Anlehnung an die frühere EnEV 2014 in §2714.
Für Verkäufer und Vermieter ist es daher wichtig, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Die Pflicht, den Energieausweis vorzulegen, gilt auch für Immobilienmakler, die mit dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie beauftragt sind4.
Mit dem Inkrafttreten des GEG werden die Aussteller von Energieausweisen stärker in die Verantwortung genommen, was die Korrektheit der Daten angeht. Dies gilt besonders im Hinblick auf zu erwartende Heizkosten oder die Höhe der Treibhausgas-Emissionen. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, die Daten genauer zu prüfen, da sie später bei falschen Angaben für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen haftbar gemacht werden können17.
Doch nicht nur rechtliche Folgen drohen. Ein fehlender oder ungültiger Energieausweis kann auch Auswirkungen auf den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Energieausweis zum „Must" erhoben. Das bedeutet, dass Banken diesen sehen wollen oder müssen, bevor sie eine Finanzierung genehmigen16.
Fazit und Ausblick
Die Registrierung von Energieausweisen beim Deutschen Institut für Bautechnik stellt einen wichtigen Baustein im System der Qualitätssicherung dar. Sie trägt dazu bei, dass Verbraucher verlässliche Informationen zur Energieeffizienz von Gebäuden erhalten und somit fundierte Entscheidungen beim Kauf oder bei der Anmietung von Immobilien treffen können.
Für Endverbraucher ist es wichtig, die grundlegenden Merkmale eines echten Energieausweises zu kennen und bei Zweifeln die zuständigen Behörden zu kontaktieren. Durch die stichprobenartige Kontrolle der Energieausweise wird die Qualität kontinuierlich überwacht und verbessert.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wurden die Vorschriften zur Registrierung und Kontrolle von Energieausweisen weiterentwickelt. Die stärkere Verantwortung der Aussteller für die Korrektheit der Daten unterstreicht die Bedeutung des Energieausweises als zuverlässiges Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden.
In der Zukunft ist zu erwarten, dass die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden weiter steigen werden, um die Klimaziele zu erreichen. Der Energieausweis wird dabei eine immer wichtigere Rolle spielen, nicht nur als Informationsinstrument für Verbraucher, sondern auch als Steuerungsinstrument für die Energiepolitik. Die Registrierung und Kontrolle von Energieausweisen wird daher weiterhin von großer Bedeutung sein, um die Qualität und Zuverlässigkeit der enthaltenen Informationen zu gewährleisten.
Referenzen:
https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/1d1pi50/60erjahre_haus_worauf_achten/
https://www.wohnen-im-eigentum.de/verbraucher-infos/modernisierung/energie/energieausweis
https://www.reddit.com/r/wohnen/comments/1hht41a/hilfe_vermieterin_schickt_nebenkostenabrechnung/
https://energieausweis.dibt.de/dokumente/GEG_FAQ_Registrierstelle.pdf
https://renewa.de/energieberatung/energetische-berechnungen/energieausweise
https://www.envisys.de/newsmeldung/news/registrierung-von-energieausweisen-beim-dibt/
https://www.reddit.com/r/wohnen/comments/1hm3u6u/gas_ohne_heizen_verbraucht/
https://www.bbr.bund.de/videos/download/Anwendungshinweise_4.0.0.pdf
https://www.heid-immobilienbewertung.de/magazin/energieausweis/
https://dach24.online/magazin/energieausweis-wie-sie-ihn-lesen/
https://www.dibt.de/de/service/faqs/geg-registrierstelle-und-elektronische-stichprobenkontrolle
https://www.dibt.de/de/sie-sind/energieberater-oder-inspekteur-fuer-klimaanlagen
https://www.reddit.com/r/duesseldorf/comments/1gpnzxf/ama_mit_der_verbraucherzentrale_nrw_thomas/
https://www.reddit.com/r/wohnen/comments/1avcrdr/reality_check_raumtemperaturen_als_mieter/
https://www.reddit.com/r/de/comments/1abk49c/immobilien_jedes_zweite_haus_zum_verkauf_ist/
https://www.reddit.com/r/Austria/comments/w99gty/%C3%BCber_3000_wienenergie_jahresabrechnung/
https://www.reddit.com/r/de/comments/mjdi21/sind_schalld%C3%A4mmungen_in_deutschland_eigentlich/
https://www.geb-info.de/energieausweis/energieausweis-kann-man-energieausweise-ueberpruefen
https://www.hausundgrund.de/verein/bonn-rhein-sieg/themen/energieausweise
https://www.energieausweis-vorschau.de/verbrauchsorientierter-energieausweis.html
https://energiepass-bremen.de/wo-kann-ich-die-registriernummer-fuer-den-energieausweis-beantragen/